Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 109 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
In Absatz 1 wurde der Bezug zu den Tagesrationen gestrichen, da er bereits in den Absätzen 2 und 3 geregelt ist.
Absatz 2 wurde angepasst, da die Werte in Anhang 1 nicht mehr der empfohlenen Tagesdosis entsprechen, sondern die zulässigen Höchstmengen regeln. Zusätzlich wurde der Satz aus Kohärenzgründen analog wie Absatz 3 formuliert.
In Absatz 4 wurde der Bezug auf die Höchstmenge gestrichen, da für Toleranzen das Informationsschreiben des BLV 2017/7 betreffend Toleranzen für die Nährwertdeklaration1 gilt.
Artikel 6
Absatz 1 wurde angepasst, da die Verbindung für zugesetzte Vitamine nicht mehr zwingend angegeben werden muss. Für zugesetzte Vitamine besteht die Möglichkeit, entweder auf den Trivialnamen, auf die Verbindung oder auf beides hinzuweisen. Die Regelung für lebende Bakterienkulturen wurde eindeutiger formuliert.
Anhang 1
Die zulässigen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe wurden anhand eines neuen Höchstmengenkonzeptes überprüft und - wo nötig - angepasst. Das neue Konzept zur Berechnung der zulässigen Höchstmengen an Vitaminen und Mineralstoffen basiert auf dem «Tolerable Upper Intake Level» (UL) und Daten zum Verzehr der einzelnen Nährstoffe über die normale tägliche Ernährung. Für den UL wurden die Daten der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA verwendet, wo nicht vorhanden, die Daten des Instituts of Medicine, IOM, heute National Academy of Medicine (Eisen) und der WHO (Chrom). Teilweise bezieht sich der UL bereits auf die Anreicherung resp. Supplementierung mit dem betreffenden Nährstoff, so dass für die Berechnung keine Verzehrsdaten erforderlich waren. Bei Vitamin E wurde für die Berechnung ein Wert genommen, der tiefer als der UL liegt, da zwei Meta-analysen2 gezeigt haben, dass schon bei tieferen Vitamin E-Supplementierungen die Mortalität erhöht wird. Für die Abschätzung des Konsums der Nährstoffe über konventionelle Lebensmittel wurden die Ergebnisse der nationalen Verzehrstudie II von Deutschland3 verwendet. Die Daten beziehen sich auf die Kategorie Männer der Altersklasse 14 bis 80 Jahre, 90. Zufuhrperzentile (die 90. Zufuhrperzentile entspricht der Menge, die von 90% der Bevölkerung nicht überschritten wird). Bei Calcium und Eisen wurden die Daten für Frauen der Altersklasse 14 bis 80 Jahre verwendet, 90. Zufuhrperzentile, da vor allem Frauen die Zufuhrempfehlungen für diese beiden Nährstoffe nicht erreichen. Zudem ist bei den Frauen der Anteil derjenigen, die Calcium-Supplemente einnehmen wesentlich höher. Bei Iod wurde der Höchstwert anhand der 50. Zufuhrperzentile für Frauen hergeleitet, da die Schweiz ein Iodmangelgebiet ist und das regelmässig durchgeführte Monitoring gezeigt hat, dass ein signifikanter Anteil der Bevölkerung (insbesondere Kinder und Frauen) den Tagebedarf nicht erreicht. Waren in dieser Studie keine Verzehrsdaten vorhanden (Bor, Kupfer, Molybdän, Selen), wurden Daten aus weiteren Quellen verwendet.
1 https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/rechts-und-vollzugsgrundlagen/hilfsmittelund-vollzugsgrundlagen/informationsschreiben.html
2 Schürks M, Glynn RJ, Rist PM, Tzourio C, Kurth T (2010) Effects of vitamin E on stroke subtypes: meta-analysis of randomised controlled trials. BMJ 341:c5702 Miller ER, Pastor-Barriuso R, Dalal D, Riemersma RA, Appel LJ, Guallar E (2005) Meta-analysis: high-dosage vitamin E supplementation may increase all-cause mortality. Ann Intern Med 142(1):37–46
3 MRI (2008) Max Rubner-Institut. Nationale Verzehrstudie II, Ergebnisbericht, Teil 2. Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel. Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EDI über den Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und sonstigen Stoffen zu Lebensmitteln