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Vernehmlassung 2019/36: Totalrevision der Medizinprodukteverordnung und Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten (neue Medizinprodukte-Regulierung) · 52 Seiten
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Vorschriften der Pharmakopöe15 konkretisiert werden, wird vermutet, wenn das Produkt mit diesen Normen, Spezifikationen oder Vorschriften übereinstimmt.
3Für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Produkten, die nicht invasiv und nicht unter Körperberührung verwendet werden, gelten die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/200816.
Art. 6 Fernabsatz
1
Produkte, die im Fernabsatz angeboten werden, müssen den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen.
2
Ebenso dieser Verordnung entsprechen müssen Produkte, die zwar nicht in Verkehr gebracht, aber im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit gegen Entgelt oder unentgeltlich eingesetzt werden zur Erbringung diagnostischer oder therapeutischer Dienstleistungen, die im Fernabsatz angeboten werden.
3
Wer ein Produkt gemäss Absatz 1 anbietet oder Dienstleistungen nach Absatz 2 erbringt, muss dem Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) auf Verlangen eine Kopie der Konformitätserklärung vorlegen.
4
Ein Produkt gilt als im Fernabsatz angeboten, wenn der Abschluss des Vertrags:
a. ohne gleichzeitige physische Anwesenheit der Vertragsparteien erfolgt;
b. mittels einem oder mehreren Fernkommunikationsmittel erfolgt; und
c. auf individuelle Anforderung einer Vertragspartei oder ihres Vertreters erfolgt.
Art. 7 Spezifische Anforderungen
1Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe g müssen den von der Swissmedic bezeichneten gemeinsamen Spezifikationen entsprechen.
2Haben Produkte sowohl eine medizinische als auch eine nicht-medizinische Zweckbestimmung, so müssen sie sowohl die Anforderungen an Produkte mit medizinischer Zweckbestimmung als auch die Anforderungen an Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung erfüllen.
13Die Texte dieser Normen (ausser elektrotechnische) können bei der Schweizerischen
Normen-Vereinigung (SNV), Bürglistrasse 29, 8400 Winterthur, www.snv.ch, die elektrotechnischen Normen beim Verband Electrosuisse, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, www.electrosuisse.ch bezogen werden.
14Die gemeinsamen technischen Spezifikationen sind bei der SNV erhältlich.
15 SR 812.211
16 Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2016/1179, ABl. L 195 vom 20.7.2016, S. 11.