Vorlage 2 VSpoFöP
Vernehmlassung 2019/48: Teilrevision SpoFöV, VSpoFöP, J+S-V-BASPO und IBSV · 14 Seiten
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Anhang 6 (Art. 49 Abs. 1)
Zusätzliche Beiträge für J+S-Angebote mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Behinderungen
1. Den Organisatoren von Lagern wird eine Pauschale von höchstens 60 Franken je
Lagertag und Teilnehmerin und Teilnehmer mit Behinderung ausgerichtet. Der Gesamtbeitrag für das Lager darf jedoch höchstens doppelt so hoch sein, wie sie für ein Lager mit gleicher Dauer und Teilnehmerzahl, jedoch ohne Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderung ausgerichtet würde.
2. Den Organisatoren von Kursen wird eine Pauschale von höchstens 10 Franken je
Stunde und Teilnehmerin und Teilnehmer mit Behinderung ausgerichtet. Der Gesamtbeitrag für den Kurs darf jedoch höchstens doppelt so hoch sein, wie sie für einen Kurs mit gleicher Dauer und Teilnehmerzahl, jedoch ohne Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderung ausgerichtet würde.