Vorlage 2 VSpoFöP

Vernehmlassung 2019/48: Teilrevision SpoFöV, VSpoFöP, J+S-V-BASPO und IBSV · 14 Seiten

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b. Beiträge aus den kantonalen Sporttoto- oder Lotteriefonds;

c. Sachlieferungen und Dienstleistungen zu marktüblichen Preisen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

2 Nicht angerechnet werden können staatliche Leistungen, zu deren Erbringung Kantone und Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind, wie polizeiliche Dienstleistungen, Versorgungs- und Entsorgungsdienstleistungen, Bewilligungsverfahren, allgemeine administrative Aufgaben, auch wenn im Einzelfall auf die damit verbundene Gebührenerhebung verzichtet wird.

II

1 Die Anhänge 1, 2, 3 und 5–8 erhalten die neue Fassung gemäss Beilage.

2 Anhang 1a wird aufgehoben.

III

1 Die Verordnung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 am 1. April 2020 in Kraft.

2 Die Artikel 51 und 58 Absätze 2 und 3 sowie die Anhänge 1, 1a, 2, 5 und 8 treten am 1. Oktober 2021 in Kraft.

… Eidgenössisches Departement für Verteidigung,

Bevölkerungsschutz und Sport:

Viola Amherd