Vorlage 2 VSpoFöP
Vernehmlassung 2019/48: Teilrevision SpoFöV, VSpoFöP, J+S-V-BASPO und IBSV · 14 Seiten
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Anhang 5 (Art. 48)
Zusätzliche Beiträge für Bergführerinnen und Bergführer mit eidgenössischem Fachausweis und J+S-Anerkennung
1. Den Organisatoren wird eine Pauschale von höchstens 260 Franken ausgerichtet
für den Einsatz von Bergführerinnen und Bergführern mit eidgenössischem Fachausweis, sofern diese als:
a. J+S-Leiterinnen und -Leiter in den Sportarten Bergsteigen und Skitouren sowie bei Aktivitäten am Fels in der Sportart Sportklettern aktiv sind und die Gesamtverantwortung für die Sicherheit der jeweiligen Aktivitäten übernehmen;
b. als J+S-Expertinnen und -Experten in der Kaderbildung in den Sportarten Bergsteigen, Skitouren und Sportklettern tätig sind.
2. In J+S-Kursen und -Lagern wird jeweils für 45 Teilnehmerstunden eine Pau-
schale ausgerichtet. Berücksichtigt werden die Stunden derjenigen J+S-Aktivitäten, die unter der Verantwortung der Bergführerin oder des Bergführers stattgefunden haben und an denen die Bergführerin oder der Bergführer selber teilgenommen hat. Angebrochene Einheiten von 45 Teilnehmerstunden werden aufgerundet.
3. In Angeboten der Kaderbildung in der Sportart Sportklettern wird für jeweils
12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Pauschale je Tag ausgerichtet, an dem die Bergführerin oder der Bergführer effektiv unterrichtet. Angebrochene Einheiten von 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden aufgerundet.
4. In Angeboten der Kaderbildung wird in den Sportarten Bergsteigen und Skitou-
ren für jeweils 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Pauschale je Tag ausgerichtet, an dem die Bergführerin oder der Bergführer effektiv unterrichtet. Angebrochene Einheiten von 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden aufgerundet.