Vorlage 2 VSpoFöP

Vernehmlassung 2019/48: Teilrevision SpoFöV, VSpoFöP, J+S-V-BASPO und IBSV · 14 Seiten

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Anhang 3 (Art. 44 Abs. 5 und 45 Abs. 2)

Maximalbeiträge für J+S-Angebote

A. Beiträge für J+S-Kurse der Nutzergruppen 1, 2, 4 und 5

Grundbetrag je J+S-Leiterin oder Betrag pro Teilnehmerstunde2), Zuschlag für J+S-Kurse der Nutzer--Leiter1), die nach Anhang 2 erforder- Franken gruppe 5 mit Kindern3)

lich sind, Franken

150.00 1.80 100 %

B. Beiträge für die Teilnahme an Wettkämpfen von J+S-Kursen der Nutzergruppe 1

Anzahl Wettkämpfe Bei Kursdauer < 30 Kurswochen, Bei Kursdauer ≥ 30 Kurswochen,

einmalig pauschal Franken einmalig pauschal Franken

Kategorie 14) 100.00 200.00 Kategorie 24) 200.00 400.00 Kategorie 34) 300.00 600.00

C. Beiträge für J+S-Lager

Pro Tag und Teilnehmer/in, Franken

16.00

1)Wird ein Kurs in mehreren Sportarten durchgeführt, so richtet sich der Grundbetrag nach

der erforderlichen Anzahl J+S-Leiterinnen und -Leiter derjenigen Sportart innerhalb des Kurses, die die höchste Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer je J+S-Leiterin und - Leiter zulässt.

2)Angebrochene Stunden werden abgerundet.

3)Bei Gruppen, in denen Kinder und Jugendliche gemeinsam trainieren, berechnet sich der

Zuschlag ausschliesslich in Bezug auf die auf die Kinder entfallenden Teilnehmerstunden.

4)Kategorien nach Anhang 4.