Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/49: Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich · 18 Seiten

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 Die BDP fordert, dass zur Sicherstellung eines schweizweit geltenden, umfassenden

Datenschutzes folgende Ergänzung in Artikel 38a Absatz 1 StHG vorgenommen werden müsse: Sehen die Kantone die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung von Eingaben der steuerpflichtigen Person vor, so stellen sie deren Identifizierung, die Datenintegrität und die Vertraulichkeit nach kantonalem Recht sicher.

 Die Kantone OW und ZH fordern in Artikel 30a VE-WPEG sei in Absatz 3 «Steuerbe-

hörde» durch «zuständige Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe» zu ersetzen.

4.4 Umsetzung der Gesetzesänderungen

 JU und EITswiss erachten es aufgrund des Entwicklungsaufwands und des Koordinati-

onsaufwands zwischen Bund und den Kantonen als wichtig, dass eine ausreichend lange Übergangsfrist gewährt wird.

 Die FDP.Die Liberalen betonen, dass die Digitalisierung dazu führen müsse, dass Res-

sourcen innerhalb der Verwaltung eingespart werden können. Es sei nicht angezeigt, dass die eingesparten Mittel direkt wieder in neue Kontroll- und Analyseaufgaben investiert werden.

 Für die SVP steht und fällt das Vertrauen in den schrittweisen Wechsel in die digitali-

sierte Übermittlung der diskutierten Korrespondenz mit der Benutzerfreundlichkeit und dem Hochhalten der Datenintegrität.

 Die glp bemerkt, dass die Handhabung der elektronischen Verfahren für die betroffenen

Personen möglichst einfach und unkompliziert sein müssten.

 economiesuisse weist darauf hin, dass gemäss dem erläuternden Bericht die Erhöhung

des Anteils des elektronischen Verkehrs mit Steuerzahlern zu einer Vereinfachung der Abwicklung der Geschäftsgänge bei den betreffenden Steuern führe. Dies werde günstige Bedingungen für die Automatisierung bestimmter Prozesse schaffen. Vorgesehen sei offenbar, die dabei freiwerdenden Ressourcen zugunsten neuer Kontroll- und Analyseaufgaben einzusetzen. Diesbezüglich erwartet die Wirtschaft, dass die im Rahmen der Informatikprojekte eingeplanten Effizienzgewinne bzw. Ressourceneinsparungen transparent dokumentiert werden. Insofern eingesparte Ressourcen in der Steuerverwaltung verbleiben, sollen diese zu Gunsten der Steuerpflichtigen eingesetzt werden. Dies könnte etwa in der Form benutzerfreundlicher Dokumentationen erfolgen, um den Initialaufwand für die erstmalige Anwendung elektronischer Verfahren zu verringern, oder auch in Form eines telefonischen Kundendienstes zur unmittelbaren Klärung von konkreten Umsetzungsfragen von Steuerpflichtigen. Sinnvoll wäre zudem, freiwerdende Ressourcen im Bereich der Verrechnungspreise etwa bei den vermehrt auftretenden und an Komplexität zunehmenden internationalen Verständigungsverfahren einzusetzen.

 Für TreuhandSuisse ist es wichtig, die elektronischen Prozesse auf das Wesentliche zu

beschränken und kostengünstig auszugestalten. Für Zwecke der Identifikation bei den Steuerpflichtigen dürften keine Kosten oder Gebühren anfallen. Bestehenden Lösungen in den Kantonen sind heute kostenneutral ausgestaltet.

Die Bestrebungen, die Prozesse mit elektronischen Verfahren zu vereinfachen und zu optimieren könne jedoch nicht nur auf den Steuerbereich beschränkt bleiben. Jedes Jahr gegen das Jahresende werden die Unternehmen mit verschiedenen Formularen für die Lohndeklarationen von den Ausgleichskassen, Unfallversicherungen, etc. bedient. Bei einer Vereinheitlichung der Formulare und der elektronischen Abwicklung könnte viel Aufwand eingespart werden. Seit einigen Jahren bietet Swissdec eine Möglichkeit den administrativen Aufwand zu minimieren. Diese Software ist jedoch kostenpflichtig und nicht mit allen Herstellern von Lohnbuchhaltungsprogrammen kompatibel.