Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/49: Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich · 18 Seiten
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Übersicht
Ausgangslage
Die Digitalisierung ist auch im Steuerbereich in vollem Gange. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle Daten bei der ESTV online eingereicht werden und die ESTV online verlassen können. Dafür sind die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Ferner sollen auch bei den direkten Steuern (Einkommens- und Gewinnsteuern), die von den Kantonen erhoben werden, die elektronischen Verfahren erleichtert werden, indem das Erfordernis der Unterschrift aufgehoben wird (Umsetzung der Motion Schmid, 17.3371).
Vom 21. Juni bis zum 14. Oktober 2019 fand eine durch den Bundesrat eröffnete Vernehmlassung zum Vorentwurf über das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich statt.
Grundzüge der Vorlage
Für die Einkommens- und Gewinnsteuern und den Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer von natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sollen die Kantone bei elektronischer Einreichung der Eingaben auf das Erfordernis der persönlichen Unterschrift verzichten können. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der elektronisch gemachten Angaben müssen in diesem Fall elektronisch bestätigt werden.
Bei den in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Steuern sollen die betroffenen Personen darüber hinaus zur elektronischen Vorgehensweise verpflichtet werden können. Der Bundesrat soll dabei die Modalitäten der elektronischen Verfahren vorschreiben können. Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen werden verpflichtet, bei der Meldung von Kapitalleistungen die AHV-Nummer zu verwenden.
Zudem sollen die Durchführungsbestimmungen im Bundesgesetz über die Steuerharmonisierung (StHG) vereinfacht werden.
Ergebnis der Vernehmlassung
Die Vernehmlassungsteilnehmenden (25 Kantone, 7 Parteien, 17 Organisationen) stimmen der Vorlage grundsätzlich zu. Die wichtigsten Änderungsanträge betreffen:
Direkte Bundessteuer / kantonale Staatssteuer
3 Organisationen (BDO, EXPERTsuisse, swissICT) fordern, dass die Identifizierung der
Mitwirkenden und die Datenintegrität nach Bundesrecht und nicht nach kantonalem Recht zu gewährleisten sei.
Die Kantone und die FDK fordern, dass die Frist zur Anpassung der kantonalen Ge-
setze im StHG zu regeln sei (in der Regel 2 Jahre).
4 Organisationen (BDO, economiesuisse, EXPERTsuisse, swissICT) fordern einheitli-
che elektronische Formulare.
Mehrwert- und Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, internationale Amts- und Rechtshilfe
3 Parteien (CVP, FDP.Die Liberalen, SVP) und 6 Organisationen (economiesuisse,
EITswiss, SGV, SSV, Städtische Steuerkonferenz, TreuhandSuisse) lehnen die Verpflichtung zur elektronischen Durchführung von Verfahren ab.
6 Organisationen (CP, BDO, EXPERTsuisse, swissICT, Stadt Winterthur, Treu-
handSuisse) fordern, die vom VwVG abweichende Regelung der Fristwahrung und des Zeitpunkts der Eröffnung von Verfügungen auf Gesetzesstufe zu regeln.