Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/49: Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich · 18 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht
1 Ausgangslage
Die Digitalisierung ist auch im Steuerbereich in vollem Gange. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle Daten bei der ESTV online eingereicht werden und die ESTV online verlassen können. Dafür sind die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Ferner sollen auch bei den direkten Steuern (Einkommens- und Gewinnsteuern), die von den Kantonen erhoben werden, die elektronischen Verfahren erleichtert werden, indem das Erfordernis der Unterschrift aufgehoben wird (Umsetzung der Motion Schmid, 17.3371).
2 Grundzüge der Vorlage
Für die Einkommens- und Gewinnsteuern und den Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer von natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sollen die Kantone bei elektronischer Einreichung der Eingaben auf das Erfordernis der persönlichen Unterschrift verzichten können. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der elektronisch gemachten Angaben müssen in diesem Fall elektronisch bestätigt werden.
Bei den in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Steuern sollen die betroffenen Personen darüber hinaus zur elektronischen Vorgehensweise verpflichtet werden können. Der Bundesrat soll dabei die Modalitäten der elektronischen Verfahren vorschreiben können. Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen werden verpflichtet, bei der Meldung von Kapitalleistungen die AHV-Nummer zu verwenden. Dies ermöglicht die eindeutige Zuordnung der Versicherungsleistungen zu den Steuerdossiers. Die Empfänger und Empfängerinnen der Kapitalleistungen werden ihrerseits verpflichtet, den Versicherern ihre AHV-Nummer bekanntzugeben. Tun sie es nicht, kann der Versicherer die Leistung aufschieben.
Zudem soll die Vorlage genutzt werden, um Durchführungsbestimmungen im Bundesgesetz über die Steuerharmonisierung (StHG) zu vereinfachen.
3 Vernehmlassung
3.1 Vernehmlassungsverfahren
Am 21. Juni 2019 beauftragte der Bundesrat das EFD, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den weiteren interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich durchzuführen. Dieses dauerte bis zum 14. Oktober 2019.
Eine Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden (49), inklusive Abkürzungen, befindet sich im Anhang.
3.2 Auswertung
Angesichts der grossen Anzahl abgegebener Stellungnahmen können nicht sämtliche Vorschläge und Begründungen einzeln wiedergegeben werden. Im Interesse der Übersichtlichkeit werden deshalb insbesondere die hauptsächlichen Kritikpunkte wiedergegeben.
Für Einzelheiten sei auf die eingereichten Stellungnahmen verwiesen. Diese können unter https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2019.html#EFD abgerufen werden.