Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/49: Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich · 18 Seiten
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TreuhandSuisse lehnt es ab, dass im Bereich der indirekten Steuern die Verpflichtung eingeführt werden kann, mit der ESTV elektronisch zu kommunizieren. Dies stelle einen zu weitgehenden Eingriff in die Handlungsmöglichkeiten der Steuerpflichtigen dar. Ferner sei damit die Gefahr verbunden, dass von Seiten der Verwaltung Standards und Systeme vorausgesetzt werden, welche die Wirtschaft mit weiterem administrativen Aufwand und Kosten belasten. Die Erfahrung in den Kantonen zeige, dass die elektronischen Systeme verwendet werden, wenn diese in der Handhabung überzeugen. Dies müsse das oberste Ziel von elektronischen Verfahren sein, ansonsten sei auf diese zu verzichten. Dieses Ziel ist nicht nur die oberste Maxime, sondern soll für die Verwaltung auch Antrieb und Motivation sein, die elektronischen Systeme benutzerfreundlich auszugestalten. Auch diesbezüglich zeige es sich leider, dass bei der Konzeption solcher Systeme nicht konsequent auf die Bedürfnisse der Steuerpflichtigen geachtet wird, sondern Bedürfnisse der Verwaltung in den Vordergrund gestellt werden. Bei einem Zwang zur Benutzung der elektronischen Verfahren könnten die Steuerpflichtigen dieser Problematik nicht ausweichen und die Verwaltung könnte veranlasst sein, am unbefriedigenden Zustand nichts zu ändern. Es sei eine Tatsache, dass die elektronischen Systeme nicht immer einwandfrei funktionieren. Falls eine Verpflichtung zur Verwendung der elektronischen Systeme vorgeschrieben werden sollte, so müsste konsequenterweise auch geregelt werden, wie Steuerpflichtige in solchen Situationen ihre Verfahrensrechte wahren und ihre Verfahrenspflichten erfüllen können, wenn die Systeme nicht funktionieren. Solche Regelungen wären wohl kompliziert, was ein weiterer Grund dafür ist, auf die Verpflichtungen zur Nutzung der elektronischen Kanäle zu verzichten. Wenn wider Erwarten an der Einführung einer Verpflichtung festgehalten wird, so kann aufgrund der Schwere des Eingriffs in die Handlungsmöglichkeiten der Steuerpflichtigen nicht der Bundesrat mittels Verordnung dafür zuständig sein, sondern eine Verpflichtung müsste vom Gesetzgeber explizit und in sachlicher Hinsicht klar statuiert werden.
SGV lehnt die Verpflichtung zu elektronischem Vorgehen sowohl für juristische wie für natürliche Personen ab. Er erwartet, dass der Bundesrat den steuerpflichtigen Personen in einer Übergangsphase die Wahl zwischen elektronischem und schriftlichem Verfahren überlässt. Dieser Punkt müsse in die Botschaft einfliessen.
KMU-Forum befürchtet, dass die Verpflichtung zu elektronischen Verfahren die administrativen Lasten der Steuerpflichtigen erhöht. Es sei daher darauf zu achten, dass die Umsetzung einheitlich, benutzerfreundlich und mit einem Login zugänglich ist (singlesign-on) oder mit einer durch das Bundesgesetz über die elektronischen Identifizierungsdienste anerkannten Identität. Eine Lösung mit verschiedenen Plattformen, die verschiedenen Authentifizierungsprozessen benötigen, wäre nicht akzeptabel, da dies zu zusätzlichem Aufwand bei den Steuerpflichtigen führen würde. Die Digitalisierung müsse auch für die Steuerpflichtigen von Vorteil sein, nicht nur für die Verwaltung; sie dürfe keine Verschiebung von Lasten mit sich bringen. Es wäre wünschenswert zu prüfen, ob die verschiedenen Dienste in Zukunft auf dem Portal EasyGov.swiss zur Verfügung gestellt werden könnten. Dieser einmalige und für die Unternehmen praktische Schalter wird von der tripartiten Organisation « Cyberadministration suisse » unterstützt, der von Delegierten des Bundesrates, der Konferenz der Kantonsregierungen, dem Städte- und dem Gemeindeverband geleitet wird.