Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/49: Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich · 18 Seiten
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4 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung
4.1 Grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmenden
4.1.1 Zustimmung mit Änderungsanträgen
25 Kantone (NE verzichtete auf eine Stellungnahme), 7 Parteien (BDP, CVP, FDP.Die Liberalen, glp, Piratenpartei, SPS, SVP) und 17 Organisationen (BDO, CP, economiesuisse,
EITswiss, EXPERTsuisse, FDK, FER, KMU-Forum, SGV, SGB, SSV, SSK, Städtische Steuerkonferenz, Stadt Winterthur, Swiss Fintech Innovations, swissICT, TreuhandSuisse) stimmen der Vorlage mit Änderungsanträgen zu. Zu den verschiedenen Änderungsanträgen siehe Ziffer 4.2.
Bemerkungen zum DBG/StHG
Die Kantone, die CVP, die BDP, die FDK, die SSK, EITswiss und die Stadt Winterthur begrüssen es, dass die vorgesehene Regelung den Kantonen Freiraum für eine auf ihre Bedürfnisse und ihre bereits bestehenden elektronischen Angebote ausgerichtete Umsetzung im kantonalen Recht und in der kantonalen Vollzugspraxis lässt.
Die CVP fordert einen verantwortungsvollen Ausbau des E-Governments zugunsten von Privaten und Unternehmen. Die Anerkennung einer digitalen Signatur im Steuerbereich sei eine sinnvolle Vereinfachung des Alltags und ermögliche ein medienbruchfreies Verfahren. Es sei wichtig, dass der Datenschutz sichergestellt werde, sowie dass nicht digitalaffinen Menschen mit den geplanten Änderungen keine Nachteile erwachsen.
Die SVP unterstützt im Sinne einer föderalistischen Grundhaltung, dass den Kantonen bezüglich einer medienbruchfreien Kommunikation mit den Steuerbehörden die Verantwortung zur Datenintegrität übergeben werde. Dabei müssten die Steuerpflichtigen ausdrücklich mittels Warnhinweisen über die Risiken der elektronischen Korrespondenz informiert werden.
Für die SPS ist wichtig, dass bei den entsprechenden Verfahren der Datenschutz gewahrt ist, die Beweissicherung garantiert bleibt und die Haftungsfrage geklärt ist.
EITswiss befürwortet, dass das kantonale Recht Identifizierung und Datenintegrität sicherstellen muss. Es müsse aber garantiert sein, dass diese Kompetenz nicht dazu führt, dass mehrere inkompatible Systeme entwickelt werden. Insbesondere sei ein gemeinsamer Standard an Datensicherheit zu garantieren, der mindestens den Vorgaben im Bundesgesetz über den Datenschutz entspricht. Die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung sollte nicht fakultativ, sondern obligatorisch sein.
BDO, EXPERTsuisse und swissICT fordern, dass die Identifizierung der Mitwirkenden und die Datenintegrität nach Bundesrecht und nicht nach kantonalem Recht zu gewährleisten sei.
Bemerkungen zur Mehrwertsteuer, der Verrechnungssteuer und den Stempelabga-
ben
Die CVP, die FDP.Die Liberalen, die SVP, economiesuisse, EITswissSGV, SSV, Städtische Steuerkonferenz und TreuhandSuisse, lehnen die Verpflichtung zur elektronischen Durchführung von Verfahren im Bereich der indirekten Steuern ab.
Bemerkungen zum VStG (systematische Verwendung der AHV-Nummer)
Die FDP.Die Liberalen, KMU-Forum, SGV und Treuhandsuisse befürworten die Änderungen im VStG betreffend der systematischen Verwendung der AHV-Nummer bei der Verrechnungssteuer (Meldung von Kapitalleistungen).