Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/49: Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich · 18 Seiten

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4.1.2 Ablehnung

Keine Vernehmlassungsteilnehmerin und kein Vernehmlassungsteilnehmer lehnt die Vorlage ab.

4.1.3 Verzicht

Der Kanton NE, die GPS und der SAV verzichteten auf eine Stellungnahme.

4.2 Wichtigste Änderungsanträge und Bemerkungen

4.2.1 DBG/StHG Elektronische Verfahren (Art. 104a VE-DBG / Art. 38a VE-StHG)

 Für BDO, EXPERTsuisse und swissICT sollte es das Ziel sein, dass es nur einen Pro-

zess in der gesamten Schweiz für alle Steuerarten gibt und nicht kantonal unterschiedliche. Dies sollte auf Bundesebene geregelt werden. Die Autonomie der Kantone über die materiellen Aspekte der Steuergesetzgebung soll gewahrt bleiben; betreffend Verfahren und elektronischen Prozessen soll jedoch eine bundesweit einheitliche Lösung für verbindlich erklärt werden. In der aktuellen Situation haben Anbieter von Software und ähnlichen Dienstleistungen ihre Lösungen auf die einzelnen Kantone individuell anzupassen. Eine effiziente Bearbeitung, der Aufbau und die Entwicklung von entsprechenden Schnittstellen lohnt kaum und Innovationen werden ausgebremst.

 Der Kanton AG hält eine detaillierte bundesrechtliche Regelung für wünschenswert, je-

doch dürfte sich diese nicht nur auf den Steuerbereich beziehen. Die Kantone bieten heute Transaktionsplattformen für E-Government-Leistungen an. Darüber werden auch die elektronischen Dienstleistungen der Steuern abgewickelt. Einwohnerinnen und Einwohner haben somit einen Zugang für sämtliche elektronischen Leistungen ihres Kantons.

 EITswiss befürwortet jegliche Schritte hin zu mehr digitalen Lösungen im Umgang mit

den Behörden. Um den entsprechenden Bestrebungen mehr Nachdruck zu verschaffen, sollte die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung nicht fakultativ, sondern obligatorisch sein.

 Die glp beantragt, die Kantone zu verpflichten, die elektronische Einreichung der Steu-

ererklärung zu ermöglichen.

 Die BPD fordert, dass die Kantone nicht nur die Identifizierung und Datenintegrität si-

cherzustellen haben, sondern auch die Vertraulichkeit der Daten.

 Die Piratenpartei fordert eine Mindestanforderung der Verschlüsselung und der Authen-

tifizierung direkt im Bundesgesetz. Es müsse sichergestellt werden, dass die Übermittlung mit einer digitalen Signatur erfolgt, welche den Sender anstelle der Unterschrift klar identifiziert. Es brauche zudem zusätzlich ein Gesetz, welches den Betrieb der Dienstleistung auf Servern der entsprechenden Ebene hoheitlich vorsieht.

 Für die SVP ist es wichtig herauszustreichen, dass das Missbrauchspotential für elekt-

ronische Lösungen höher ist, als mit traditionellen papierbasierter Verifizierungen (z. B. handschriftliche Unterschrift von Freigabequittungen). Koordinierte Hackerangriffe gegen die Integrität der Daten könnten relativ einfach, durch wenige Personen orchestriert, realisiert werden. Die Datenintegrität soll nach kantonalem Recht sichergestellt werden.

 EITswiss und die Stadt Winterthur halten es betreffend der elektronischen Zustellung

von Dokumenten durch die Steuerbehörden an die Steuerpflichtigen für wünschenswert, die Kundschaft – wie bei den im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegenden Steuerverfahren – zu verpflichten, mit den Steuerbehörden elektronisch zu verkehren und dafür bestimmte Portale zu verwenden. Als Voraussetzung hierzu wäre ebenfalls