Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/56: Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Zulassung zum Arbeitsmarkt für eine befristete Übergangszeit infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens · 12 Seiten

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Mit Beschluss vom 5. September 2018 hat der Bundesrat zur Umsetzung der «Mind the Gap»-Strategie die Verhandlungsmandate in Bezug auf das No-Deal-Szenario verabschiedet. Für die Aushandlung eines befristeten Abkommens über die Zulassung zum Arbeitsmarkt wurde festgelegt, dass die innen- und aussenpolitischen Interessen der Schweiz gewahrt und die internationalen Verpflichtungen der Schweiz sowie die verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere Artikel 121a der Bundesverfassung6 (BV) eingehalten werden müssen. Dabei sollen auch die Interessen der Schweizer Wirtschaft hinsichtlich der Rekrutierung britischer Arbeitskräfte sowie des Zugangs von Schweizer Staatsangehörigen zum britischen Arbeitsmarkt berücksichtigt werden.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat das befristete Abkommen über die Zulassung zum Arbeitsmarkt im Rahmen dieses Mandats mit Vertreterinnen und Vertretern der britischen Regierung ausgehandelt. Aufgrund der in den Verhandlungen über das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens etablierten Strukturen konnten die Verhandlungen das befristete Abkommen über die Zulassung zum Arbeitsmarkt weitgehend schriftlich und telefonisch geführt werden. Am 13. Februar 2019 fand der einzige Verhandlungstag statt. Es konnte rasch eine Einigung in Bezug auf den Inhalt des Abkommens erzielt werden. Am 19. März 2019 kamen beide Delegationen überein, dass die Verhandlungen abgeschlossen sind und das Verhandlungsresultat den jeweiligen Regierungen zur Genehmigung zu unterbreiten ist.

Der Bundesrat hat am 17. April 2019 dem befristeten Abkommen über die Zulassung zum Arbeitsmarkt zugestimmt. Das Abkommen wurde am 10. Juli 2019 in London unterzeichnet.

1.3 Konsultation der aussenpolitischen Kommission des National- und Ständerates

Da im Abkommen eine vorläufige Anwendung vorgesehen ist, wurden am 13. Mai 2019 die aussenpolitische Kommission des Nationalrats und am 24. Mai 2019 die aussenpolitische Kommission des Ständerats konsultiert. Diese haben einer vorläufigen Anwendung des Abkommens zugestimmt.

1.4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates

Das befristete Abkommen über die Zulassung zum Arbeitsmarkt wurde weder in der Botschaft vom 27. Januar 20167 zur Legislaturplanung 2015–2019 noch im Bundesbeschluss vom 14. Juni 20168 über die Legislaturplanung 2015–2019 angekündigt. Die Notwendigkeit zum Abschluss dieses Abkommens hat sich während der Legislaturperiode infolge des Referendums über die Zugehörigkeit des Vereinigten Königreichs zur EU vom 23. Juni 2016 ergeben.

Das befristete Abkommen über die Zulassung zum Arbeitsmarkt setzt jedoch mit den Zielen 5 (Die Schweiz erneuert und entwickelt ihre politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur

6 SR 101

7 BBl 2016 1105

8 BBl 2016 5183