Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 48 Seiten
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Reduktion d. NAD - - 50% -
Nutzen NAD - - 2 000 000 - 2 000 000 Vermeidung Abschreibungen
Informationsgrundlage Bund und Kantone: Auskunft Wehrersatzplicht > ohne weitere Bereiche wie
Alimentenbevorschussung etc.
Ausstehende 4 500 000
Zahlungen / Jahr (80% Bund, 20% Kantone)
> Anteil 3 600 000 900 000
Reduktion d. NAD 10% / Fälle 10% / Fälle
Nutzen NAD 360 000 90 000 450 000
Nutzen Total 710 000 1 320 000 2 000 000 2 400 000 6 430 000
Der geschätzte Nutzen, der mit dem NAD erzielt werden kann, beläuft sich auf rund 6.4 Millionen Franken. Die Annahmen für die Nutzenberechnung (Tabelle 1) basieren auf Angaben von potentiellen Nutzerinnen und Nutzern und weiteren verfügbaren Informationen. Unter anderem wurden Gespräche mit einzelnen Bundesbehörden sowie mit kantonalen Stellen geführt und es konnten Angaben von mehreren grösseren Krankenkassen berücksichtigt werden. Die Schätzung zum Umfang der Einsatzmöglichkeiten ist eher vorsichtig. Beim Effizienzgrad des NAD handelt es sich um eine erste Annahme. Der Nutzen ist auch gegeben, wenn man einen tieferen Effizienzgrad annimmt (vgl. Kapitel 2.2.3.4) und hängt wesentlich von der Aktualität der Daten ab, die über den NAD bezogen werden können. Die Zugänglichkeit zu den Daten wird in jedem Fall verbessert.
Nebst dem quantifizierbaren Nutzen schafft der NAD auch einen qualitativen Mehrwert. Folgende Arten von Nutzen stehen im Vordergrund:
• Verbesserung Datenqualität von Verwaltungen und Dritten im Rahmen ihrer gesetzlichen
Aufgaben;
• Modernisierung Datenmanagement Verwaltungen (Grundlagen Once-Only Prinzip);
• Möglichkeit einer elektronischen Abfrage (Flexibilität gegenüber Öffnungszeiten);
• Beschleunigung Geschäftsprozesse;
• Qualität Erledigung Fachaufgaben (korrekte Adressierung, etc.);
• Einheitliches Verwaltungshandeln (Adressauskunft Dritte mit gesetzlichen Aufgaben);
• Erhöhung der Transparenz über die Datenverwendung durch Behörden.
1.4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 27. Januar 20169 zur Legislaturplanung 2015– 2019 noch im Bundesbeschluss vom 14. Juni 201610 über die Legislaturplanung 2015–2019 angekündigt. Der Aufbau eines nationalen Systems zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen dient aber direkt der Zielerreichung bei verschiedenen bundesrätlichen Strategien, die Richtliniengeschäfte der Legislaturplanung 2015–2019 sind. Der Bundesrat hat am 5. September 2018 die Strategie «Digitale Schweiz» für die nächsten zwei Jahre verabschiedet und die Leitlinien definiert, um die Chancen der Digitalisierung optimal zu nutzen.11 Im
9 BBl 2016 1105
10 BBl 2016 5183
11 BBl 2016 5183, 5815; BBl 2016 1105,1171 (Aktualisierung und Umsetzung der Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz).