Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 48 Seiten
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2.1.1.2 Fokus und Abgrenzung
Wohnsitz
Der Begriff «Wohnsitz» wird je nach Anwendungskontext unterschiedlich definiert. Zu unterscheiden ist insbesondere zwischen dem zivilrechtlichen Wohnsitz nach dem Zivilgesetzbuch (ZGB)16 und dem gemeldeten Hauptwohnsitz (Niederlassung) oder Nebenwohnsitz (Aufenthalt), wie er im Kontext der Registerharmonisierung und damit im Meldewesen verwendet wird.17
Der NAD basiert auf Daten der Einwohnerregister der Gemeinden und Kantone und liefert lediglich Informationen über den Wohnsitz im Sinne des Meldeverhältnisses einer Person. Für die Bestimmung des zivilrechtlichen Wohnsitzes einer Person kommen weitere Kriterien zum Tragen. Für die Mehrheit der Personen dürfte der gemeldete Hauptwohnsitz zugleich auch der zivilrechtliche Wohnsitz sein. Beim Nebenwohnsitz handelt es sich um die Gemeinde, in der sich eine Person während dreier aufeinander folgender Monate oder dreier Monate innerhalb eines Jahres aufhält, ohne Absicht des dauernden Verbleibens. Eine Person kann in der Schweiz mehrere Nebenwohnsitze haben. Die Mehrheit der Personen hat jedoch nur einen Wohnsitz in der Schweiz und damit aus Sicht Register auch nur ein Meldeverhältnis, den Hauptwohnsitz.18
Adresse
Analog zur Definition des Meldeverhältnisses, können zu einer Person im Kontext der Register mehrere Adressen geführt werden: Die Adresse des gemeldeten Hauptwohnsitzes und die Adressen zu gemeldeten Nebenwohnsitzen einer Person. Zusätzlich dazu wird in den Einwohnerregistern bei Bedarf auch die Information über die (behördliche) Zustelladresse geführt.
Abgrenzung
Von den Wohnsitzadressen zu unterscheiden sind die Zustelladressen der Post. Die
Postadresse entspricht der Zuordnung einer Person zu einem Briefkasten, an dem die Post Briefe und Pakete zustellen kann. Zustellungen der Post erfolgen auch an Unteradressen oder c/o-Anschriften. Diese müssen somit nicht mit der Meldeadresse übereinstimmen.
2.1.1.3 Möglichkeiten der Abfrage
Recherchemöglichkeiten
Verwaltungen und Dritte können über den NAD die aktuellen Adressen von natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz recherchieren und mit ihren eigenen Daten abgleichen. Weiter ist es möglich, den gültigen Wohnsitz von natürlichen Personen zu einem früheren Zeitpunkt zu recherchieren. Für einzelne Verwaltungen ist es zudem möglich, eine Gruppe von natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz in einer definierten geographischen Zone haben, recherchieren zu können.
16 SR 210.
17 Vgl. dazu Bundesamt für Statistik, Harmonisierung amtlicher Personenregister. Amtlicher Katalog der Merkmale, Neuenburg,2014; abrufbar unter www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kataloge und Datenbanken > Publikationen > Amtlicher Katalog der Merkmale.
18 Ibid, S. 11.