Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 48 Seiten

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Gemeinden bereinigt werden, bis ein definierter Schwellenwert für die akzeptierte Fehlerquote erreicht ist. Es gibt also nach Abschluss des Bereinigungsprozesses auch für den definierten Stichtag noch einzelne Unstimmigkeiten in den Daten. Allerdings ist die Qualität der Daten zu diesem Zeitpunkt höher, als bei der Anlieferung und – was wichtig ist – die Einwohnerdaten der Schweiz liegen zu diesem Zeitpunkt schweizweit nach einem einheitlichen Qualitätsverständnis vor. Bei Abschluss des Bereinigungsprozesses liegt der Stichtag bereits 35 Tage zurück. In dieser Zeit verändern sich die Daten in den Einwohnerregistern der Gemeinden und den kantonalen Plattformen laufend, d.h. es gibt Differenzen zwischen dem Datenbestand des BFS und den Datenbeständen von Kantonen und Gemeinden. Weitere Differenzen kommen während der Zeit dazu, in der das Datenreplikat für den NAD erstellt wird.

Welche Datenqualität eine Behörde erwarten darf, hängt auch von der Art der Abfrage ab. Bei einer Recherche der aktuellen Adresse einer Person, muss bei der anschliessenden Bewertung des Suchresultats berücksichtigt werden, dass in der Zwischenzeit eine Mutation stattgefunden haben kann. Konkret kann es sein, dass eine Person umgezogen ist25, es kann sein, dass eine Person neu geboren oder verstorben ist26 oder es kann sein, dass es eine Veränderung bei der Adresse selbst gibt, aufgrund von Gemeindefusionen, Umbenennungen von Strassen oder neu errichteten Gebäuden27.

Der NAD liefert in der einfachsten Ausprägung die gleiche Datenqualität, wie die Rohdaten für die registerbasierte Volkszählung. Der NAD kann daher eine Adresse mit einer gewissen Treffgenauigkeit ausgeben, nicht aber eine Wohnsitzadresse, die mit den Angaben im kommunalen Einwohnerregister jederzeit zu 100 Prozent übereinstimmt. Benötigt die Behörde eine aktuelle und verbindliche Information, erhält sie mit dem NAD zumindest einen guten Anhaltspunkt, an welchen Einwohnerdienst sie sich wenden muss, um eine entsprechende Bestätigung bzw. eine Information über eine wahrscheinlich neu zuständige Gemeinde zu erhalten. Bei der Ausgabe der Informationen aus dem NAD werden die Nutzer in einem Disclaimer über Stand und Herkunft der Daten informiert.

Mit der Möglichkeit, weitere Datenquellen beizuziehen, können bei einer weiteren Entwicklung des Dienstes zusätzliche Massnahmen getroffen werden, um die Datenqualität zu verbessern.

Datenbereinigung

Wer Personendaten bearbeitet, hat angemessene Massnahmen nach Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG)28 zu treffen, damit unrichtige Daten berichtigt werden können. Die Daten im NAD werden vom BFS bezogen, stammen an der Quelle aber aus den kommunalen Einwohnerregistern. Diese Daten werden im NAD nach jeder neuen Datenlieferung ans BFS überschrieben. Die Berichtigung der Daten kann im Bedarfsfall daher nicht im NAD selbst erfolgen, sondern muss an der Datenquelle und somit beim Einwohnerregister der zuständigen Gemeinde vorgenommen werden. Der NAD

25 Im Jahr 2017 fanden innerhalb der Schweiz etwas über 510'000 Umzüge statt. Gemessen an der Gesamtbevölkerung entspricht dies einer Umzugsrate von 0,5 Prozent monatlich (Mehrfachumzüge und Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Gebieten nicht berücksichtigt). Vgl. dazu die Statistik zur Binnenwanderung unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bevölkerung > Migration und Integration > Binnenwanderung . Zuzüge aus dem Ausland und Wegzüge ins Ausland generieren ebenfalls Mutationen in den Einwohnerregistern. 2017 sind Total ca. 170'900 Personen ein- und 125'000 Personen ausgewandert. Vgl. dazu www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bevölkerung > Migration und Integration.

26 Im Jahr 2017 gab es in der Schweiz gesamthaft 87’381 Lebendgeburten und 66’971 Todesfälle. Gemessen an der Gesamtbevölkerung Ende des Jahres entspricht dies einem Wert von 1,8 Prozent. Vgl. dazu die Daten des BFS unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bevölkerung > Stand und Entwicklung > Bilanz der ständigen Wohnbevölkerung, 1861-2017.

27 Im Zeitraum 2017 bis 2018 gab es gemäss Auskunft des GWR beispielsweise 26'321 Änderungen beim Strassennahmen oder der Postleitzahl. 2018 gab es 37'240 Gebäude mehr als 2017.

28 SR 235.1.