Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 48 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 21Fedlex · Erläuternder Bericht
NAD nur 5 Prozent der Zahlungsausstände eingenommen werden können, entsteht für Verwaltungen und Dritte zusammen ein Nutzen von rund 2.6 Millionen Franken. Die Möglichkeit für Kosteneinsparungen auf Seiten der Nutzer ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem mit dem NAD erreichten Effizienzgrad und den Nutzungskosten, was sich wiederum auf die Nachfrage auswirken kann. Das Finanzierungsmodell wird in Kapitel 2.2.3.2 erläutert.
2.2.3 Finanzierung
Je nach Phase der Umsetzung werden für die Entwicklung und Bereitstellung des NAD unterschiedliche Finanzierungsquellen genutzt. Der neue Dienst soll mittelfristig zu einem grösseren Teil über Gebühren finanziert werden.
2.2.3.1 Finanzierung nach Phasen
Projektphase
Die Investitionen für den Aufbau des NAD werden erheblich von E-Government Schweiz und somit paritätisch von Bund und Kantonen getragen. E-Government Schweiz finanziert u. a. Massnahmen im Bereich der Gesetzgebung sowie der Konzipierung und Entwicklung des Systems. Da die Strategie und die Rahmenvereinbarung E-Government Schweiz aktuell erneuert werden, ist die Finanzierung vorerst bis Ende 2019 gesichert. Es ist vorgesehen,
diese Finanzierung auch in den Jahren 2020 bis 2023 fortzuführen.
Betriebsphase: Startphase nach Inbetriebnahme
Bei einem Basisdienst, der von vielen Stellen genutzt werden kann, ist mit einem spezifischen Finanzierungsbedarf während der Startphase zu rechnen. Gemeint ist die Zeit nach Inbetriebnahme des Dienstes, während der das Nutzerpotential (und damit die Kostendeckung über Gebühreneinahmen) noch nicht voll ausgeschöpft ist, zeitgleich aber ein erhöhter organisatorischer Aufwand anfällt. Die Inbetriebnahme erfolgt mit der Inkraftsetzung des Gesetzes. Der zusätzliche Aufwand in der Startphase fällt insbesondere beim Prüfen der Zugangsberechtigung, bei der erstmaligen technischen Konfiguration und/oder bei der Klärung der administrativen Angelegenheiten an. Die Startphase des NAD wird voraussichtlich zwei Jahre in Anspruch nehmen. In dieser Zeit soll der Bund die noch nicht durch Gebühren gedeckten Kosten tragen.
Betriebsphase: normaler Betrieb
Die Bereitstellung des NAD im normalen Betrieb wird durch Gebühreneinnahmen und einen anteilsmässigen Beitrag des Bundes an den Gesamtkosten des NAD sichergestellt. Das Finanzierungsmodell wird im nachstehenden Kapitel 2.2.3.2 erläutert.
2.2.3.2 Finanzierungsmodell
Geprüfte Alternativen
Im Vorfeld wurden verschiedene Finanzierungsmodelle geprüft:
• Eine Finanzierung durch den Bund allein,
• eine einheitliche Nutzungsgebühr für die Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie für Dritte und
• eine differenzierte Kostenteilung nach genannten Nutzergruppen.
Bei der dritten Variante wurde berücksichtigt, inwiefern eine Nutzergruppe im Rahmen der Datenproduktion bereits einen Beitrag zur Realisierung des NAD leistet und welchen Mehrwert sie durch den Dienst erzielen kann. Das Finanzierungsmodell soll eine faire Kostenbeteiligung unterstützen, es soll mit angemessenem administrativen Aufwand umgesetzt werden können und eine ausreichend stabile Finanzierung des Dienstes gewährleisten.