Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 48 Seiten
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4.1.1.3 Übersicht finanzielle und personelle Auswirkungen
Der geschätzte Aufwand für die Systemkosten und die Personalkosten beläuft sich im laufenden Betrieb auf 1.6 Millionen Franken. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Nutzer den Dienst sofort nach Inbetriebnahme nutzen werden. Die Nutzerzahlen werden im Laufe der ersten beiden Jahre ansteigen und sich dann stabilisieren. Zu Beginn wird der Aufwand für Tätigkeiten wie die Prüfung der Zugangsberechtigungen und das erstmalige Erstellen der Verträge höher geschätzt, während die Supportanfragen erst mit der Zahl der Nutzer zunehmen. Aus diesem Grund ist von Anfang an mit einem Personalbedarf bis zu 7 Stellen zu rechnen. Die Systemeinführung generiert ebenfalls einen zusätzlichen Aufwand, der aktuell mit 0.15 Millionen Franken in die Kostenschätzung aufgenommen wird.
Phase Projekt Betrieb Startphase Betrieb regulär (2018-2023) (2024-2025) (ab 2026)
Aufwand (Annahme) TCHF TCHF TCHF einmalig jährlich jährlich Gesetzgebung680
System: Konzepte, Prototyp, 1 130150
Entwicklung, Einführung System: Betrieb, Life Cycle 300300
Personal: Service, Daten, (7 FTE) 1 260 (7 FTE) 1 260 Kontrolle etc.
Total 1 810 1 710 1 560
Tabelle 5: Annahme zu den Entwicklungs- und Betriebskosten NAD
Das System ist mittelfristig auf 80 Prozent Kostendeckung ausgerichtet, wodurch der Bund effektiv ein Fünftel der benötigten zusätzlichen Personalressourcen finanzieren wird. Der restliche Personalaufwand wird durch Gebühren abgedeckt werden.
4.1.2 Bundesverwaltung als NAD Nutzerin
Wie unter Kapitel 2.2.3.2 bereits aufgezeigt, trägt der Bund einen Teil der Kosten für den NAD. Weiterer Aufwand wird sich auf Anpassungen bei Informatiklösungen beschränken, um die Voraussetzungen für den Meldeaustausch über den NAD zu erfüllen (siehe dazu auch Kapitel 4.6.1).
4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Die Vorlage hat keine spezifischen Auswirkungen auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete. Die entsprechenden Aspekte werden nicht adressiert. Der Gesetzesentwurf wirkt sich auf die Kantone und Gemeinden wie folgt aus.
4.2.1 Kantone als Datenquelle
Die Kantone und die Gemeinden stellen dem BFS im Rahmen der registerbasierten Volkszählung Daten zur Verfügung, die vom NAD weiterverwendet werden. Die bestehenden Prozesse für die Datenlieferung und -bereinigung werden mit dem NAD gemäss dem aktuellen Lösungskonzept nicht verändert, d. h. es entstehen für die Kantone keine zusätzlichen Aufwände.
Es ist denkbar, den NAD so weiterzuentwickeln, dass auch aktuelle Daten bearbeitet werden können. Alle Implikationen rund um eine solche Weiterentwicklung – inklusive Finanzierung –