Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 48 Seiten

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4.2.7 Gemeinden als Nutzerinnen des NAD

Die Gemeinden gehören zum Nutzerkreis des NAD. Für Gemeinden, die heute Anlaufstelle für Wohnsitzabklärungen und Adressanfragen aller Art sind, schafft der NAD primär eine Entlastung, da sie gewisse standardmässige Anfragen nicht mehr bearbeiten müssen.

Gemäss dem in Kapitel 2.2.3.2 vorgeschlagenen Finanzierungsmodell werden die Gemeinden an den Kosten nicht beteiligt.

4.2.8 Dritte als Nutzer

Organe mit gesetzlichem Auftrag werden gemäss dem in Kapitel 2.2.3.2 vorgeschlagenen Finanzierungsmodell an den Kosten beteiligt. Anders als dies bei der Auskunft durch die Einwohnerdienste der Gemeinden der Fall ist, kostet die Adressauskunft beim NAD, wobei die Nutzung des Dienstes freiwillig ist. Der Nutzwert des Dienstes ist gemäss erster Abklärungen höher als die geschätzten Kosten. Um strukturierte Abfragen machen zu können, müssen zugriffsberechtigte Organisationen die Voraussetzungen für den Meldeaustausch über den NAD erfüllen, was mit entsprechendem Aufwand einhergeht (siehe dazu auch Kapitel 4.6.1).

4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Der NAD steht nur öffentlichen Organen und solchen mit gesetzlichem Auftrag offen,

wodurch die Nutzung im Rahmen des privatwirtschaftlichen Handelns ausgeschlossen wird. Indirekte positive Auswirkungen sind infolge der Verbesserung des elektronischen Behördenverkehrs zu erwarten. Dies umfasst Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, positive Auswirkungen auf die Staatsrechnungen von Bund und Kantonen sowie erwartete Einsparungen von administrativen Kosten im Bereich der gesundheitlichen und beruflichen Vorsorge. Die Umsetzung von E-Government trägt generell zur Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz und zu seiner Wettbewerbsfähigkeit bei. Digitale Infrastrukturen spielen dabei eine wichtige Rolle, insbesondere mit Blick auf den Auf- und Ausbau des digitalen Binnenmarktes der EU und damit zusammenhängend der zunehmenden Anforderung, dass die Verwaltung ihre Dienste auch grenzüberschreitend erbringen kann. Da keine negativen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft zu erwarten sind, wird auf eine weitergehende formelle Regulierungsfolgeabschätzung verzichtet.

4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die Vorlage hat keine spezifischen Auswirkungen auf gesellschaftliche Aspekte wie Gesundheit, Bildung oder Gleichberechtigung. Die entsprechenden Aspekte werden nicht adressiert. Grundsätzlich wird mit dem NAD ein Instrument geschaffen, das für die Bevölkerung mehr Transparenz über die Datenverwendung durch Behörden schafft.

4.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Die Vorlage hat keine direkten Auswirkungen auf die Umwelt. Grundsätzlich sollte ein vermehrter Wechsel von physischer zu elektronischer Abwicklung von Geschäften per Saldo Ressourcen einsparen und sich entsprechend vorteilhaft für die Umwelt auswirken.

4.6 Andere Auswirkungen

4.6.1 Informatik der Kantone und Gemeinden sowie zugriffsberechtigter Dritter

Nutzung des NAD

Damit zugriffsberechtigte Nutzer Informationen vom NAD über eine eigene Fachanwendung beziehen können, müssen sie die vom Bundesrat definierten rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen erfüllen. Der diesbezüglich IT-Aufwand hängt von den