Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 48 Seiten

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Anforderungen an die Governance der neuen sedex-Domäne NAD ab, d. h. ob für den Meldeaustausch mit sedex ein eigener Adapter für die Domäne NAD vorausgesetzt wird oder ob bestehende Adapter für den Meldeaustausch mit dem NAD zum Einsatz kommen. Unabhängig davon fallen bei den Nutzern der Aufwand für die Konfiguration der NAD-Meldetypen in der eigenen Fachanwendung an.

Daten NAD

Der NAD baut auf denselben Daten auf, die auch für die registerbasierte Volkszählung verwendet werden. Die Definition der zu liefernden Merkmale wird somit aus dem RHG übernommen und die pro Merkmal zulässigen Codierungen sind im Amtlichen Katalog der Merkmale vom BFS definiert. Damit die Daten für den NAD korrekt und einfach bearbeitet werden können, sind einzelne kleine Anpassungen in der Codierung zu erwarten (vgl. Kapitel 3.5, Kommentar zur Art. 8 Abs. 2).

Falls dies dem Bedürfnis der Kantone und Gemeinden entspricht, könnte der NAD in Richtung eines Dienstes weiterentwickelt werden, der bei Einzelabfragen eine Validierung bei den kommunalen Einwohnerregistern ermöglicht oder Mutationsmeldungen aus diesen bezieht. In einem solchen Fall müssten bestehende Standards gegebenenfalls angepasst oder neue Standards implementiert werden.

4.6.1.1 Bundesnahe Betriebe

Die Schweizerische Post bietet heute verschiedene Adressdienste an. Einer dieser Dienste ist die Adressprüfung.50 Dieser Dienst, der als Webservice genutzt werden kann, ist kostenlos und wird innerhalb der Bundesverwaltung als Standarddienst geführt («Adresschecker»).

Darüber hinaus bietet die Post auch je einen Dienst für die Adresspflege und/oder die

Adressrecherche bei den Einwohnerdiensten. Beide Dienste sind im Erfolgsfall kostenpflichtig. Die Erfolgsquote des NAD dürfte höher sein, als jene für die Recherche bei den Einwohnerdiensten durch die Post, was zu einem Rückgang der Kunden dieses Dienstes führen könnte.

4.6.1.2 Weitere Unternehmen mit dem Geschäftsmodell Adressauskunft

Für weitere Unternehmen, die Auskünfte zu Wohnsitzen und Adressen anbieten, entsteht mit dem NAD ebenfalls eine Konkurrenzsituation. Da der NAD aber keine Auskünfte an Private erteilt, ist deren Geschäftsmodell nicht betroffen.

5 Rechtliche Aspekte

5.1 Verfassungsmässigkeit

Der NAD dient dazu, Adressdaten, die ursprünglich von den Kantonen bzw. Gemeinden erhoben werden, auf Bundesebene zu sammeln und allen Gemeinwesen in einer einheitlichen Form und über einheitliche Schnittstellen zur Verfügung zu stellen. Diese Dienstleistung des Bundes ist von zwei Seiten zu beleuchten:

Zunächst ist der NAD als eine Aktivität der Bedarfsverwaltung zu betrachten. Diese bedarf in der Regel keiner gesonderten Rechts- (einschliesslich Verfassungs-) Grundlage, sondern ist bei der Regelung der Staatsaufgaben, deren Erfüllung sie dient, stillschweigend mitgemeint. Daraus ist abzuleiten, dass der Bund ohne ausdrückliche Erwähnung in der Verfassung mindestens dafür zuständig ist, den Bedarf seiner eigenen Organe nicht nur faktisch zu decken, sondern auch die nötigen Rechtsgrundlagen für diese Aktivitäten zu schaffen, wenn dies ausnahmsweise nötig ist, insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen. Mindestens für

50 Weitere Informationen zu den Adressdiensten der Post sind im Internet verfügbar unter: www.post.ch > Geschäftslösungen > Adresspflege.