Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 50 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen
natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)
Datenquellen des Bundes
Bezüglich der möglichen Nutzung von weiteren Datenquellen des Bundes sieht der Kanton ZH Klärungsbedarf. Einzelne Kantone würden eine explizite Aufnahme bestehender
Bundesregister im Gesetzestext begrüssen (GE, GR). Mehrere Kantone sind der Ansicht, dass die Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehgebühr (Serafe) keine geeignete Datenquelle darstelle (AG, BS, FR, GL, GR, TI).
Aus Sicht von ZH ist das Verhältnis zwischen dem NAD und anderen Datenquellen, die bereits heute aktuellere Daten zur Verfügung stellen, unklar und fordert klärende
Ausführungen dazu. GR fordert, dass die Kantone und Gemeinden bei der Bestimmung des Verfahrens zur Datenberichtigung einbezogen werden, falls die Daten aus den
Informationssystemen Ordipro, UPI oder dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)
genutzt werden sollten. GE fordert, im Gesetzesentwurf nebst den Einwohnerregistern als Datenquelle ausdrücklich alle Register zu nennen, die unter das RHG fallen (mit Ausnahme des Informationssystems E-VERA); ebenso das offizielle Adressverzeichnis des
Bundesamtes für Landestopografie und jedes andere Bundesregister, dessen Adressdaten aufgrund des Registerzwecks aktuell sein müssen. Die Hierarchie der Datenquellen für den NAD soll im ADG definiert werden. AG, BS, FR, GL und GR stellen die Eignung der
Erhebungsstelle Serafe als mögliche Datenquelle für eine Verbesserung der Datenqualität in Frage. TI bemerkt, dass die Daten zwar häufiger übermittelt würden, gemäss aktueller Erfahrung aber nicht aktualisiert seien. GR hält fest, dass die Erhebungsstelle keine eigenen Datenkorrekturen vornehme. FR schlägt vor, dass der NAD von der Erhebungsstelle genutzt werden sollte, da Serafe derzeit redundante Arbeiten mit den Gemeinden umsetze.
Zwei Organisationen (VSED, eAHV/IV) äussern sich explizit zu Datenquellen des Bundes:
Für den VSED ist die Bestimmung, wonach das BFS weitere Datenquellen beiziehen kann, unklar, insbesondere, dass es denkbar wäre, die Daten der Schweizerischen
Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehen zu verwenden. Er befürchtet, dass ein solches Vorgehen zu weiteren Aufwänden bei den Einwohnerdiensten führt und regt an, ein zentrales Einwohnerregister zu schaffen und die weiteren Stellen aus dieser Quelle zu beliefern.
eAHV/IV regt eine Verbindung mit weiteren Datenquellen an, insbesondere dem
Zivilstandsregister, um die Prozesse in den Sozialversicherungen zu verbessern und
existierende Fehlerquellen zu eliminieren.
Datenquellen von Kantonen und Gemeinden
Einige Kantone nennen Vorteile, wenn der NAD mit Daten aufgebaut wird, die dem BFS basierend auf dem RHG geliefert werden (BE, BL, JU). Ein Kanton (ZH) befürwortet die Nutzung von Gemeindedaten. Einige Kantone sprechen sich gegen Alternativen aus (GE, TG):
BE, BL und JU begrüssen, dass die bestehende Datengrundlage als Basis genommen und keine neue Erhebung für die benötigten Daten aufgebaut wird, da für die kantonalen
Behörden nicht mit einer Mehrbelastung durch zusätzliche Datenlieferungen an den NAD zu rechnen sei (BE) bzw. der Wunsch zum Ausdruck komme, dies zu vermeiden (JU). ZH regt an, pro Merkmal nur eine originäre Datenquelle zu berücksichtigen, nämlich für die
Einwohnerdaten die Gemeinden. Die Datenflüsse zwischen kommunalen
Einwohnerregistern, kantonalen Datenplattformen und dem NAD sollen spezifiziert werden. GE lehnt eine Änderung des bestehenden Prozesses für die Datenlieferung mit Verweis auf