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Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 50 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen

natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)

aktuelle Daten benötigten. OW verweist konkret auf die Anforderungen der

Steuerverwaltung. TI ist ebenfalls der Ansicht, dass das verfolgte Ziel ohne aktuelle Daten nicht erreicht werden könne, lehnt den Gesetzesentwurf daher ab und fordert eine

grundlegende Neukonzeption. FR schlägt vor, dass die Bestimmung «muss mindestens der Qualität der Daten entsprechen» mit «muss höher sein als» die Qualität der Daten gemäss Registerharmonisierungsgesetz ersetzt wird. LU fordert, dass der NAD bereits beim Start die Bearbeitung aktueller Daten ermöglichen solle. OW beantragt die Möglichkeit für einen täglichen Abgleich, wie dieser zwischen Gemeinden und Kanton bereits stattfinde. GR befürwortet ebenfalls ein System mit tagesaktuellen Daten unter der Voraussetzung, dass keine neuen Aufgaben auf die Gemeinden und den Kanton zukommen. BS, FR, GL und ZH sprechen sich für die Entwicklung in Richtung eines «Echtzeit-Dienstes» aus. Aus Sicht von ZH sei in Kauf zu nehmen, dass für diesen Einsatzzweck bestehende Prozesse hinterfragt und allenfalls neu festgelegt werden müssen. Konkret soll ein Dienst mit einer Validierung der Abfrage bei den kommunalen Einwohnerregistern angestrebt werden. BS bringt als Vorschlag für die Umsetzung den Aufbau eines nationalen Einwohnerregisters ein, in

welchem die kommunalen Einwohnerkontrollen Daten direkt mutieren könnten.

Die SVP fordert, Artikel 5 dahingehend anzupassen, dass die Kantone lediglich zur Lieferung von Daten gemäss RHG verpflichtet werden. Eine Weiterentwicklung mit Kostenfolgen für die übrigen Gemeinwesen soll nicht auf dem Verordnungsweg erfolgen können, sondern zwingend einer referendumsfähigen Gesetzesänderung bedürfen.

Seitens der Organisationen wird sowohl auf Stufe der Gemeinden (SSV) wie auch von Organisationen im Bereich der Sozialversicherung (eAHV/IV), im Gesundheitswesen

(Curafutura, Santésuisse) sowie von der Post und einem Fachverein (eGov Schweiz) auf die Notwendigkeit bzw. Bedeutung aktueller Daten hingewiesen:

Für den SSV ist es elementar, den NAD mit aktuellen Daten zu führen. Wenn die Daten nicht mehr dem aktuellen Stand der Einwohnerregister entsprechen, führe dies dazu, dass

abfragende Stellen teilweise bereits veraltete Daten erhalten und somit bei den

Einwohnerdiensten die aktuelle Adresse anfragen oder rückfragen würden. Der VSED ist der Meinung, dass sich Artikel 5 Absatz 1 und Absatz 2 widersprechen und beantragt Absatz 2 zu streichen.

eAHV/IV und der eGov Schweiz erachten eine hohe Datenqualität für den Nutzen und die Akzeptanz des Dienstes als zentral und sind der Ansicht, dass die in Artikel 5 definierte Datenqualität nachvollziehbar, mittelfristig aber nicht befriedigend ist. Ein Ausbau zu

tagesaktuellen Daten sei so bald wie möglich anzustreben. Gleiches fordert Curafutura.

Santésuisse stellt fest, dass das ADG keine reale Datenaktualität gewährleisten könne, was dazu führen werde, dass parallel Abfragen bei den Gemeinden oder Kantonen durch die Krankenversicherer erfolgen müssten. Es sei mit Blick auf die Möglichkeiten unverständlich, weshalb nicht ein System mit Echtzeit-Daten aufgebaut werde. Santésuisse bittet, dies verbunden mit dem Once-Only-Prinzip zu prüfen. Die Post erläutert die Relevanz der

Aktualität von Adressdaten und regt an zu prüfen, ob der zeitliche Abstand für die

Datenlieferungen gemäss RHG verkürzt werden sollte.

6.4.2.2 Zusätzliche Qualitätssicherungsmassnahmen

Einige Kantone werfen Fragen zur Umsetzung und den Auswirkungen (BS, FR, SH, VD, ZH) möglicher Massnahmen auf und fordern eine Präzisierung der Rollen (BL, SO, TG):