Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 50 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 24Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen
natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)
Seitens der Organisationen fordert Santésuisse eine Präzisierung der Kriterien für den Entzug des Zugriffs.
6.5.2 Art. 7 Abfragemöglichkeiten
6.5.2.1 Einzelabfrage und Listenabfrage
Ein Kanton (ZH) und eine Organisation (Sicherheitsfonds BVG) bestätigten den Nutzen von Listenabfragen explizit. Einzelne Kantone (AG, AR, GL) wünschen zusätzliche Ausführungen zum Persönlichkeitsschutz oder zu den Schnittstellen (NW, VS):
ZH bemerkt, dass die Zulässigkeit von Listenabfragen aus dem Vorentwurf nicht
ausdrücklich hervorgehe und im Gesetzestext daher festgehalten werden soll. GL fordert, dass im erläuternden Bericht ergänzt wird, wie der Abgleich grosser Datenmengen im
asynchronen Modus erfolgt und wie dabei dem Persönlichkeitsschutz mit Blick auf sensitive Kontextinformationen Rechnung getragen wird. AG und AR fordern, dass die Vorlage um ein entsprechendes Konzept respektive der Bericht um zusätzliche Ausführungen ergänzt wird. NW wertet positiv, dass auch synchrone Abfragen mit sofortiger Rückantwort ermöglicht werden sollen. VS bemerkt, dass es notwendig sei, die Abfrage der Daten über Schnittstellen im Gesetz oder der dazugehörigen Verordnung näher zu beschreiben.
Der Sicherheitsfonds BVG betont, dass die Möglichkeit von Listenabfragen auf jeden Fall beizubehalten sei.
6.5.2.2 Historisierte Abfrage
Die Möglichkeit der historisierten Abfrage wird von einem Kanton begrüsst (AG), zwei
Kantone sehen Bedarf für zusätzliche Ausführungen (SG, SO). Seitens der Organisationen bestätigt curafutura den Bedarf nach einer historisierten Abfrage, weil die Versicherer Leistungen auch rückwirkend korrekt abrechnen müssten.
6.5.2.3 Geografische Abfrage
Zwei Kantone (TI, VD) und zwei Organisationen (CP, HEV) sprechen sich gegen die
Möglichkeit der geografischen Abfrage aus bzw. fordern eine explizite Beschränkung dieser Abfrageoption auf einen definierten Kreis von Behörden auf Gesetzesstufe.
TI spricht sich gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b aus und befürchtet die Möglichkeit des Missbrauchs. Im Gesetz sei aufzuführen, welche Stellen Informationen zu EGID und EWID im Rahmen der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe benötigten oder welche Anforderungen für eine solche Zugriffsberechtigung zu erfüllen seien. Berechtigte sollten dazu verpflichtet werden, ein internes System der Zugangsbeschränkung und -kontrolle einzurichten. VD wünscht, dass die Beschränkung auf einzelne Verwaltungen im Gesetz vorgesehen wird.
CP spricht sich gegen die Möglichkeit einer Listenabfrage von Personen in einem
bestimmten geografischen Gebiet aus. Der HEV wünscht, dass diese Abfrageoption auf bestimmte Verwaltungseinheiten beschränkt wird und fordert, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b wir folgt abzuändern: «die Suche nach natürlichen Personen mit Wohnsitz an einer Adresse oder in einem geografischen Bereich in der Schweiz ist beschränkt auf die
Verwaltungseinheiten des Umwelt- und Bevölkerungsschutzes».