Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/67: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 17 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Änderung des FIFG

5.3.2 Steuerbefreiung für Stipendien des SNF und der Innosuisse

VD, SP, SNF, swissuniversities, a+ und HES-SO beantragen, im FIFG ausdrücklich zu regeln, dass die Stipendien für junge Forschende des SNF nicht steuerpflichtig sind, vgl. Ip. 19.4348. SP und a+ fordern dies auch für die Stipendien der Innosuisse.

5.3.3 Referenten- und Expertennamensgeheimnis im Peer-review-Verfahren des SNF

Der SNF beantragt beim Experten- und Referentennamensgeheimnis zu präzisieren, dass die Namen der Expertinnen/Experten und Referentinnen/Referenten mit deren Einverständnis ausschliesslich an Gesuchstellende, die betreffend die Verfügung über den nachgesuchten Beitrag Beschwerde führen, bekannt gegeben werden können, nicht aber an unbeteiligte Drittpersonen.

5.3.4 Mehrwertsteuerbefreiung für Leistungen unter den Mitgliedern von a+ sowie mit Hoch-

schulen und Forschungsförderungsinstitutionen

a+ beantragt, dass im Rahmen der vorliegenden Gesetzesrevision die Ausnahme von der Mehrwertsteuer für Leistungen unter den einzelnen Mitgliedern der Akademien der Wissenschaften Schweiz sowie mit den Hochschulen und den Forschungsförderungsinstitutionen eindeutig vorzusehen ist. Zwar seien Leistungen zwischen Bildungs- und Forschungsinstitutionen, die an einer Bildungs- und Forschungskooperation beteiligt sind, von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Es sei aber wichtig, dass gesetzlich geklärt werde, dass hier nicht nur Institutionen gemäss Artikel 63a BV sondern auch Institutionen gemäss Artikel 64 BV mitgemeint sind.