Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/67: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 17 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Änderung des FIFG

swissuniversities betont, dass das Modell der gemeinsamen Projekte von Forschungspartner und Umsetzungspartner zentral bleiben müsse. In der Innovationsförderung hätte man gemäss swissuniversities weitergehen können und der Innosuisse die gleiche Autonomie gewähren können wie dem SNF. Zudem müssen sich die neuen Möglichkeiten in der Innovationsförderung nach Auffassung von swissuniversities im verfügbaren Budget niederschlagen, sonst werde die klassische Innovationsförderung benachteiligt. Die soziale Innovation sollte gemäss swissuniversities in der Wortwahl besser berücksichtigt werden.

Gemäss SNF fällt die relativ hohe Regelungsdichte auf Gesetzesstufe auf, welche die Innosuisse möglicherweise in ihrer Flexibilität für die Gewährleistung einer wirkungsvollen wissenschaftsbasierten Innovationsförderung einschränken könnte. Der SNF lehnt die vorgeschlagene Regelung betreffend seine Reserven ab und fordert zusätzlich eine Steuerbefreiung seiner Stipendien und einen besseren Schutz des Experten- und Referentengeheimnisses.

Der Schweizerische Wissenschaftsrat SWR beschränkt seine Stellungnahme auf die Änderungen der Innosuisse. Die übrigen Änderungen sind für ihn unproblematisch. Eine Anpassung des Gesetzes ist nach Auffassung des SWR angesichts der Herausforderung der Digitalisierung und nachlassender Investition der Unternehmen in die Entwicklung von neuen, innovativen Produkten gerechtfertigt. Der SWR empfiehlt zu prüfen, ob das FIFG im Fall der Artikel zu Innosuisse nicht schlanker gestaltet und der hohe Detaillierungsgrad nicht in eine Beitragsverordnung ausgelagert werden müsste. Ein allzu detailliertes Gesetz könnte gemäss SWR auch ein Kommunikationsproblem für die Innosuisse mit sich bringen.

Gemäss a+ wäre zu prüfen, ob es nicht angebracht wäre, wie beim SNF Förderinstrumente auf Stufe Beitragsreglement statt im Gesetz oder in der Verordnung zu verankern. a+ äussert sich zudem zugunsten einer anderen Regelung der Reserven des SNF und zugunsten der Steuerbefreiung der Stipendien von SNF und Innosuisse.

Gemäss swissfaculty sollte Innosuisse über einen viel grösseren Handlungsspielraum verfügen und vier bis fünf einfache Förderungsinstrumente haben, die gut verstanden werden und einfach zu führen sind.

Swissmem: Klare Ausgestaltung der Förderinstrumente der Innosuisse, der Entscheidungskriterien, rasche Bearbeitung von Gesuchen und Nachvollziehbarkeit der Entscheide sind entscheidend für die Wirkung und Akzeptanz in der Wirtschaft. Durch die vorgeschlagenen Änderungen im FIFG sieht Swissmem mehrere dieser Aspekte gefährdet. Durch die zahlreichen erweiterten und spezialisierte Fördertatbestände verlören die Förderinstrumente an Übersichtlichkeit und Klarheit vor allem aus Sicht der Unternehmen. Swissmem begrüsst diejenigen Änderungen, die nicht Innosuisse betreffen.

Die vorgeschlagenen Änderungen zielen nach dem Dafürhalten von scienceindustries teilweise in die falsche Richtung und könnten zu mehr Bürokratie führen. Damit würde auch der Verwaltungsaufwand weiter steigen. Die spezialisierten Fördertatbestände und die verschiedenen Ausnahmeregelungen machen es gemäss scienceindustries zudem den Unternehmen immer schwieriger, die Übersicht der Projektpartnerschaftsmöglichkeiten und der entsprechenden Verpflichtungen einschätzen zu können.

Sieben Fachhochschulen und eine Pädagogische Hochschule haben Antworten eingereicht. Auf ihre Stellungnahmen wird nachfolgend (Kapitel 5) unter den jeweiligen Themen eingegangen.

5 Bemerkungen zu den einzelnen Themen

Angesichts der grossen Anzahl von Stellungnahmen können nicht sämtliche Vorschläge und Begründungen einzeln aufgeführt werden. Im Interesse der Übersichtlichkeit werden nachfolgend nur die hauptsächlichen Bemerkungen und Kritikpunkte zur Vorlage wiedergegeben. Für Einzelheiten wird auf die jeweiligen Eingaben verwiesen, welche öffentlich zugänglich sind (www.sbfi.admin.ch und www.admin.ch).