Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/67: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 17 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Änderung des FIFG
4 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung
Die Förderinstrumente der Innosuisse bilden das Hauptthema der aktuellen FIFG-Revision. Es handelt sich im Wesentlichen um die folgenden Änderungen:
- Bandbreitenkonzept bei der Beteiligung des Umsetzungspartners in Innovationsprojekten
- Direkte Start-up-Förderung
- Förderung des lebenslangen Lernens in der «Nachwuchs»förderung
- Möglichkeit eines höheren maximalen Beitragssatzes für den Overhead bei Technologiekompetenzzentren.
Obwohl nicht Gegenstand der Vernehmlassung, umfasst der vorliegende Bericht auch die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden zur parlamentarischen Initiative 19.436 von aNR Fathi Derder.
Im Folgenden werden die Resultate der Kantone, der Parteien, der Dachverbände und weiterer Interessierter zu den Hauptpunkten graphisch dargestellt und kurz erläutert sowie weitere allgemeine Bemerkungen der Vernehmlassungsteilnehmenden zusammengefasst.
4.1 Kantone
K A N T O N E ja nein keine Position B A N D B R E I T E N K O N Z E P T 251
S T A R T - U P - F Ö R D E R U N G 224
" N A C H W U C H S " F Ö R D E R U N G 22 31
O H T E C H . K O M P . Z E N T R E N 17 81
P A R L . I V . F . D . 2 1014
Die Kantone befürworten das Bandbreitenkonzept, die direkte Start-up-Förderung und die Neukonzeption der Nachwuchsförderung äusserst klar. Auch die Overhead-Regelung wird von gut zwei Dritteln der Kantone bejaht. Die parl. Iv. 19.436 wird abgelehnt, soweit sich die Kantone dazu geäussert haben.
BE anerkennt die Notwendigkeit einer anpassungsfähigen Innovationsförderung und begrüsst die entsprechende Erweiterung des Spielraums für Innosuisse. BE erhebt jedoch Vorbehalte bezüglich der Koordination mit den Regionalen Innovationssystemen RIS und vermisst Bestimmungen betreffend die Stiftung «Switzerland Innovation». Auch gemäss TI, UR und OW sollte die Koordination mit den RIS verbessert werden.
ZH, LU, UR, SZ, NW, VD, FR, AI, VS und GE begrüssen die Revision grundsätzlich, fordern aber zusätzlich eine bessere Berücksichtigung der sozialen Innovation.
Gemäss FR und VS ist es nötig, die Flexibilisierung der Kriterien bei Innosuisse zu kombinieren mit höheren Mitteln für Innosuisse, um ein Verzetteln der Beiträge zu verhindern und den verschiedenen Forschungsprofilen in den verschiedenen Hochschultypen Rechnung zu tragen.
Gemäss VD sollte auch das Nachhaltigkeitsprinzip besser in die Vorlage aufgenommen werden.
TG begrüsst von den vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der Innovationsförderung einzig die Bandbreitenregelung für die Beteiligung des Umsetzungspartners. Den übrigen Änderungen steht TG ablehnend gegenüber.