Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/67: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 17 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Änderung des FIFG
LU und PHLU beantragen, dass die Innosuisse auch soziale Innovationsprojekte fördern kann, die durch rechtliche Rahmenbedingungen in ihrer Wirkung lokal oder regional begrenzt sind und nur einen begrenzten wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nutzen ausweisen, aber eine grosse Signalwirkung aufweisen. LU beantragt deshalb einen weiteren neuen Absatz.
VS und NE, CVP, swissuniversities, HES-SO und ETH-Rat begrüssen die vorgesehene Regelung, fordern aber eine Rückzahlungsverpflichtung bei Verlegung des Sitzes ins Ausland.
Gemäss ETH-Rat ist der Ausdruck «wissenschaftsbasiertes Jungunternehmen» definitionsbedürftig.
SGV und Gastrosuisse beantragen einen neuen (allgemeineren) Absatz, mit dem zugleich auch der parl. Iv. 19.436 Rechnung getragen werden solle. Die Vorgabe einer Kooperation mit einer Hochschule wirkt sich gemäss SGV und Gastrosuisse besonders diskriminierend auf KMU aus, denn sie ist aus verschiedenen Gründen schwierig und kostenintensiv.
TI verfügt bereits über eine vergleichbare Förderung auf kantonaler Ebene. Es würden sich Abgrenzungsprobleme und Doppelspurigkeiten ergeben. TI beantragt eine sorgfältige Prüfung der Gesamtwirkungen.
FR, economiesuisse, Swissmem, Swiss Textiles und BFH äussern sich gegen die direkte Förderung von Jungunternehmen, da dies einen Paradigmenwechsel und Nachteil für bestehende Unternehmen darstelle.
5.1.4 Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums, Schulung-/Sensibilisierung, Artikel 20 Absätze 1 - 3
TI verfügt auch in diesem Bereich bereits über eine vergleichbare Förderung auf kantonaler Ebene. Es würden sich Abgrenzungsprobleme und Doppelspurigkeiten ergeben. TI beantragt eine sorgfältige Prüfung der Gesamtwirkungen. GE beantragt eine Formulierung, die der sozialen Innovation seiner Auffassung nach besser gerecht wird.
KMU-Forum begrüsst diese Bestimmungen (gilt für die gesamten Artikel 20 und 21). JU begrüsst Artikel 20.
GLP begrüsst die vorgesehene Regelung. Wichtig ist ihrer Auffassung nach die passende Wahl von Aufnahmekriterien, Methoden und Coaches und die enge Abstimmung mit kantonalen Förderprogrammen. GLP begrüsst die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, damit Innosuisse zur Stärkung des «Start-up Ökosystems» beitragen kann (Abs. 2 Bst. c).
economiesuisse begrüsst zwar grundsätzlich die Förderung des wissenschaftlichen Unternehmertums, lehnt aber die Ausweitung der Förderung auf bestehende Unternehmen, die sich neu ausrichten, und Beiträge für Massnahmen zur Internationalisierung ab:
Absatz 2 Buchstabe c: Es ist gemäss SWR fraglich, ob die Schweiz die Innosuisse zur Bündelung und Optimierung von Organisationen, Institutionen oder Personen, die auf regionaler und kantonaler Ebene operieren, wirklich braucht. Innosuisse kann ihre Förderinstrumente komplementär zu kantonalen und regionalen Initiativen ausrichten, ohne sich als «Dachorganisation» zu etablieren. Eine, wenn auch gutgemeinte, «Überorganisation» könnte lähmend wirken oder ein Management etablieren, wo es keines braucht. Anstelle der Innosuisse als Integratorin des schweizerischen Start-up-Ökosystems sollte man gemäss SWR die Defiskalisierung privater Investitionen in Start-ups oder Einführung von «Start-up Visa» für ausländische Talente und Unternehmen erwägen.
sgv äussert sich gegen den vorgeschlagenen Artikel 20 und schlägt stattdessen einen ergebnisoffen formulierten neuen Absatz in Artikel 19 vor (siehe Ziff. 4.3).
Swissmem, scienceindustries und Swiss Textiles beantragen, in Absatz 1 die Neuausrichtung des Unternehmens zu streichen sowie Absatz 2 Buchstabe b ersatzlos zu streichen (Internationalisierung).
Gemäss SO, BS und TG ist Absatz 2 Buchstabe c zu streichen.
AG beantragt, die Einschränkung auf Jungunternehmen in Absatz 2 Buchstaben a und c aufzuheben und die Regelung auf kleinere KMU auszudehnen.
Gemäss NE, SP, swissuniversities und HES-SO sollte die in Absatz 3 vorgesehene Liste öffentlich zugänglich sein.
Die Handelskammer beider Basel, die FHNW (Hochschulen Technik und Life Sciences) sowie die HSLU (Technik u. Architektur) beantragen auf die Änderungen zu verzichten, da dies nicht die Kernaufgabe der Innosuisse sei.