Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/67: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 17 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Änderung des FIFG

5.1.2 Abweichung von der Bandbreite, Artikel 19 Absätze 2ter und 2quater

economiesuisse und scienceindustries äussern Vorbehalte zur Senkung der Beteiligung des Umsetzungspartners in Einzelfällen unter 40% (Abs. 2ter), da dies den Hochschulen ein falsches Signal sende, womit «Tür und Tor für die Förderung von akademischer Forschung an den Hochschulen» geöffnet werde. Schliesslich halten sie fest, dass es schon heute Möglichkeiten für Abweichungen von der 50:50%-Regel gebe. Swissmem und Swiss Textiles beantragen, Absätze 2ter und 2quater ersatzlos zu streichen.

Von der Möglichkeit, ganz auf Leistungen eines Umsetzungspartners zu verzichten, sollte nach Auffassung des ETH-Rats und von FH Schweiz abgesehen werden, denn die Beteiligung eines Umsetzungspartners stelle ein Commitment dar.

Gemäss SWR ist die Verlagerung von einem 50%-Beitrag für Unternehmen zu einem für die Firma angemessenen Betrag grundsätzlich begrüssenswert. Die Lockerung der Reglementierung der Beiträge für Umsetzungspartner ist aber gemäss SWR derart vielfältig, dass der Eindruck entsteht, die Bemessungskriterien für die Beiträge an Umsetzungspartner bestehe vor allem aus Ausnahmefällen. Die zahlreichen Flexibilisierungen seien im Einzelnen wohl berechtigt, führten aber auch zu einer Unübersichtlichkeit des Gesetzestextes. Es stellt sich deshalb für SWR die Frage, ob die Details nicht besser in einer Beitragsverordnung zu regeln wären.

5.1.3 Direkte Förderung von Start-ups im Rahmen der Projektförderung, Artikel 19 Absatz 3bis S T A R T - U P - F Ö R D E R U N G ja nein keine Position K A N T O N E 224

P A R T E I E N 41

D A C H V E R B Ä N D E 51

W E I T E R E I N T E R E S S I E R T E 23 95

BS, BL, SH, AG, VD, VS, NE, JU, CVP, GLP, SP, FDP, SAB, SGB, sbv, swissuniversities, SNF, a+, actionuni, ETH-Rat, Fédération des Entreprises Romandes, FHNW L.S., Gastrosuisse, Handelskammer beider Basel, HES-SO, HotellerieSuisse, HSLU T.A., KMU-Forum, SGDA, SWICO, Swiss Fintech Innovations, Swiss Medtech, Swissmechanic, begrüssen die Regelung ausdrücklich.

ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, AI, AR, SG, GR, GE, Städteverband, sgv, AG Berggebiet, AMS, HIKF, PHLU und unimedsuisse stimmen der Vorlage allgemein zu, sodass von ihrer Zustimmung auch zu den Bestimmungen betreffend die Start-up-Förderung ausgegangen werden kann.

BE, FR, TG, TI, SVP (allgemein), economiesuisse, swissfaculty, swissmem, scienceindustries, BFH, FHGR, FHNW T., HSLU I., Swiss Textiles äussern sich ablehnend. Der SWR ist eher ablehnend.

AG, FDP, KMU-Forum, FHGR, FHNW T. (Hochschule Technik), die HSLU (Informatik sowie Technik u. Architektur), Swissmechanic und HIKF begrüssen die Förderung von Start-ups und Spin-Offs. Die Regelung sollte ihrer Meinung nach jedoch auf KMU - das Rückgrat der schweizerischen Industrie - ausgeweitet werden. Entscheidend müssen ihrer Meinung nach das Innovationspotenzial und letztlich die Möglichkeit zur Schaffung neuer Arbeitsplätze sein und nicht die Dauer des Bestands einer Unternehmung.

LU, VD, SZ, Swissuniversities, HES-SO und PHLU begrüssen die vorgesehene Regelung, fordern aber eine zusätzliche Fördermöglichkeit für soziale Innovationen. Sie wünschen eine explizite Erwähnung von wissenschaftsbasierten Innovationsprojekten von nichtkommerziellen, gemeinnützigen oder öffentlichen Einrichtungen und beantragen diesbezüglich einen weiteren Absatz.