Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 68 Seiten

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den Inverstitionkosten. Letzteres erfolgt im Lichte der in Artikel 19 genannten Kriterien. Dabei wird in der Regel eine Absprache mit der EnCom notwendig sein (Art. 36 Abs. 1). Das BFE kann seine Vorabeinschätzung mit Bedingungen und Auflagen verknüpfen.

Art. 5 Entflechtung

Variante 1: Keine Marktöffnung im Bereich der Verrechnungsmessung

Absatz 1 verbietet es einem vertikal integrierten Gasversorgungsunternehmen, seine Monopolstellung als Netzbetreiber zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen zu missbrauchen. Da neben dem Netzbetrieb auch die Ersatzversorgung (Art. 8), die regulierte Versorgung (Art. 9) und das Messwesen (Art. 21 Abs. 1) bzw. die Vornahme der Verrechnungsmessung unter Ausschluss der Konkurrenz stattfinden, müssen die damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben ebenfalls von den wettbewerblichen Geschäftsbereichen separiert werden. Zwischen den verschiedenen monopolistischen und von diesem Gesetz entsprechend regulierten Tätigkeiten ist eine Verrechnung von Gewinn und Verlust hingegen prinzipiell zulässig.

Absatz 2 enthält ein Gebot zur informatorischen Entflechtung. Nicht vorgeschrieben sind eine personelle Entflechtung oder die Ergreifung anderer organisatorischer Entflechtungsinstrumente.

Die Einhaltung des Quersubventionierungsverbots von Absatz 1 bedingt, dass die Netzbetreiber und die Akteure, die für die Vornahme der regulierten Versorgung und der Ersatzversorgung zuständig sind, eine buchhalterische Entflechtung vornehmen (Abs. 3). Dies bedeutet, dass sie für jedes Gasnetz, das in ihrem Verantwortungsbereich liegt, je eine Jahresrechnung und eine Kostenrechnung erstellen, in denen der Netzbetrieb, die regulierte Versorgung, die Ersatzversorgung und die Verrechnungsmessung sowohl getrennt voneinander als auch getrennt von den übrigen Geschäftsbereichen dargestellt werden (sog. Segment- oder Spartenrechnung). Da die Netzbetreiber zwar für die regulierte Versorgung und die Ersatzversorgung verantwortlich sind, sie deren Vornahme aber auch einem anderen Akteur übertragen können, sind die dafür Zuständigen hier separat angesprochen.

Anhand der buchhalterischen Entflechtung prüft die EnCom die Absenz von Quersubventionierungen. Absatz 4 sieht deshalb vor, dass ihr die nach Absatz 3 zu erstellende Kostenrechnung jährlich einzureichen ist.

Variante 2: Vollständige Marktöffnung im Bereich der Verrechnungsmessung

Absatz 1 verbietet es einem vertikal integrierten Gasversorgungsunternehmen, seine Monopolstellung als Netzbetreiber zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen zu missbrauchen. Da neben dem Netzbetrieb auch die Ersatzversorgung (Art. 8) und die regulierte Versorgung (Art. 9) unter Ausschluss der Konkurrenz stattfinden, müssen die damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben ebenfalls von den wettbewerblichen Geschäftsbereichen separiert werden. Zwischen den verschiedenen monopolistischen und von diesem Gesetz entsprechend regulierten Tätigkeiten ist eine Verrechnung von