Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/78: Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) · 71 Seiten
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2.2 Verordnung vom 25. November 2015 über Fernmeldeanlagen (FAV; SR 784.101.2)
Das Revisionsprojekt sieht Anpassungen vor bezüglich technischer Dokumentationen, bezüglich Funkanlagen, die militärischen Zwecken dienen und bezüglich Anlagen, die zu Demonstrationszwe- cken erstellt und betrieben werden.
2.3 Totalrevision der Verordnung vom 9. März 2007 über Frequenzmanagement und Funk-
konzessionen (FKV; 784.102.1)
Die Revision des FMG führt im Bereich des Funks zu einem Paradigmenwechsel: künftig gilt die freie Nutzung des Frequenzspektrums als Grundsatz und die Konzessionierung respektive die Meldung (sog. «Light licensing») als Ausnahme. Dieser Wandel, der in den letzten Jahren bereits soweit als möglich durch Konzessionsbefreiungen (z. B. Jedermannsfunk) vollzogen wurde, muss in der neuen Verordnung über Funkfrequenzen (VFuF) abgebildet werden.
2.4 Verordnung vom 6. Oktober 1997 über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV; SR 784.104)
Das Revisionsprojekt schlägt bezüglich der Delegation von Befugnissen zur Verwaltung von Adressie- rungselementen präzisierende Vorschriften vor.
Neu soll zudem das SECO die Sperrung von Nummern verlangen können, wenn gegen das UWG verstossen wird oder wurde.
Bei den Notrufdiensten sollen die verwendeten Kurznummern nicht mehr in der Verordnung aufge- zählt werden, sondern lediglich in der Zuteilungsverfügung genannt werden. Nach wie vor werden je- doch die verschiedenen Notrufkategorien definiert, wobei der «Vergiftungsnotruf» neu aufgenommen wird. Künftig soll sodann den «Pannendiensten» keine Kurznummer mehr zugeteilt werden.
Weiter wird vorgeschlagen, dass künftig ein Mobile Network Code (MNC) auch Organen der Sicher- heitskommunikation zugeteilt werden kann.
2.5 Verordnung vom 5. November 2014 über Internet-Domains (VID; SR 784.104.2)
Die Regulierung von Domain-Namen ist ein relativ junger Rechtsbereich, zu dem nun erste gefestigte Erfahrungen aus der Praxis vorliegen. Die Revision sieht verschiedene Anpassungen von, die diesen Erfahrungen Rechnung tragen. Betroffen sind insbesondere die Bestimmungen zur WHOIS-Daten- bank und zur Bekämpfung der Cyberkriminalität.
2.6 Totalrevision der Verordnung vom 7. Dezember 2007 über die Gebühren im Fernmeldebe-
reich (GebV-FMG; SR 784.106)
Neben einigen wenigen Anpassungen in der Höhe der Gebühren für Dienstleistungen des BAKOM soll mit der vorliegenden Revision insbesondere die Fernmeldegebührenverordnung UVEK (SR 784.106.12) aufgehoben respektive deren Bestimmungen in die total revidierte GebV-FMG integriert werden.
2.7 Verordnung vom 25. November 2015 über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV; SR 734.5)
Die vorgesehenen Änderungen betreffen die technische Dokumentation und die Beteiligung des BAKOM an internationalen Datenbanken für den Informationsaustausch zwischen den Marktaufsichts- behörden.
3/71 Revision der Verordnungen zum FMG – Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens