Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/10: Änderung des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafgesetzes (Massnahmenpaket Sanktionenvollzug) · 86 Seiten

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zuverlässig abgeschätzt werden. Es wird deshalb darauf verzichtet, im Vorentwurf eine Anpassung von Artikel 66 StGB vorzuschlagen.

1.2.9 Terminologische Bereinigung

Im Massnahmenrecht werden die Begriffe «Vollzugsbehörde» (z.B. Art. 59 Abs. 4 StGB) und «zuständige Behörde» (z.B. Art. 62d Abs. 1 StGB) oft synonym verwendet. Darunter leiden die Lesbarkeit und die Verständlichkeit des Gesetzes.

1.3 Die vorgeschlagenen Neuregelungen im Überblick

1.3.1 Unbegleitete Urlaube für verwahrte Täter im geschlossenen Vollzug ausschliessen

Artikel 84 Absatz 6bisund 6terund Artikel 90 Absatz 4bisVE-StGB

Das Verbot von unbegleiteten «Ausgängen» ist mit einer Änderung der Artikel 84 und 90 StGB umzusetzen. Im StGB wird für die entsprechenden Vollzugsöffnungen der Begriff «Urlaub» verwendet (Art. 84 Abs. 6 StGB).49

Weil gemäss Artikel 64 Absatz 2 StGB der Vollzug einer Freiheitsstrafe der Verwahrung vorausgeht, sollte man unbegleitete Urlaube für Straftäter, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind und bei denen die Verwahrung angeordnet worden ist, auch im vorangehenden Strafvollzug ausschliessen.

Das Kriterium «geschlossener Vollzug» trägt dem Umstand Rechnung, dass nicht alle Täter, die sich im Vollzug der Verwahrung befinden, noch gefährlich sein müssen: Auch verwahrte Personen können im Rahmen des progressiven Vollzuges von geschlossenen in offene Einrichtungen gelangen, wenn sie nicht mehr gefährlich sind. Auch ein Wohn- und Arbeitsexternat ist grundsätzlich möglich (Art. 90 Abs. 2bisStGB). Gerade in solchen Fällen wäre ein Verbot von unbegleiteten Urlauben nicht sinnvoll.

Zur Vorbereitung auf ein rückfallfreies Leben in Freiheit soll man verwahrten Tätern weiterhin die Gelegenheit bieten, sich bei Vollzugsöffnungen – darunter gegebenenfalls auch unbegleitete Ausgänge – zu bewähren, wenn sie von den zuständigen Behörden als nicht mehr gefährlich eingestuft worden sind50 und sich in offenen Vollzugsformen befinden. Ein unbegleiteter Urlaub in einem kontrollierten Setting kurz vor einer möglich erscheinenden bedingten Entlassung dient der Prognosestellung und damit ebenfalls der Sicherheit.

1.3.2 Änderung des Intervalls zur Überprüfung der Verwahrung

Artikel 64b Absatz 3 VE-StGB

Gemäss der Motion 17.3572 Guhl soll die Vollzugsbehörde die bedingte Entlassung erst wieder nach drei Jahren oder auf begründeten Antrag der eingewiesenen Person hin prüfen, falls das jährliche Gutachten zur Prüfung der bedingten Entlassung aus der Verwahrung dreimal in Folge negativ ausgefallen ist.

Es ist freilich nicht entscheidend, dass das Gutachten dreimal in Folge negativ ausgefallen ist, sondern der sich darauf stützende Entscheid. Gutachten müssen

49 Dazu Urteile des Bundesgerichts 6B_664/2013 vom 16. Dezember 2013 E. 2.3.3 und 6B_619/2015 vom 18. Dezember 2015 E. 2.4.

50 Siehe Art. 90 Abs. 4bis StGB i.V.m. Art. 75a StGB bzw. Art. 91b VE-StGB.