Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/10: Änderung des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafgesetzes (Massnahmenpaket Sanktionenvollzug) · 86 Seiten
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Bewährungshilfe und die Kontrolle der Weisungen zuständige Behörde in die Verwaltungsstelle integriert hat, die mit dem Strafvollzug befasst ist.109 Andere Organisationsstrukturen (private Stiftung110 oder Sozialdienst111) bilden heute die Ausnahme. In den Kantonen, die Strafvollzug und Bewährungshilfe organisatorisch zusammengeführt haben, kann sich die für den Fall zuständige Person um die soziale Begleitung der betreuten Person kümmern, sie betreffende Entscheide fällen und zuhanden der Behörden Bericht erstatten.
Hinzu kommt, dass die Mehrheit der Kantone das Thema Informationsaustausch im Straf- und Massnahmenvollzug in den letzten Jahren geregelt hat.112 Es ist in der Tat wichtig, dass Informationen an die zuständige Behörde weitergegeben werden können, damit sich diese ein Bild über die Entwicklung der angeordneten Begleitmassnahmen machen und gegebenenfalls neu darüber befinden kann. Das gilt umso mehr, als die mit diesem Vorentwurf vorgeschlagenen Änderungen die Möglichkeit vorsehen, Bewährungshilfe und Weisungen zu verlängern, solange es erforderlich ist (Art. 62f Abs. 6, Art. 89a Abs. 6 VE-StGB). Artikel 95a Absatz 1 VE-StGB enthält deshalb eine Regelung über die Berichterstattung, wie sie heute in Artikel 95 Absätze 1 und 3 StGB zu finden ist.
Aus diesen Gründen ist eine spezifische Regelung nur für Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer nicht mehr gerechtfertigt. Es ist heute schwer vorstellbar, Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer einer anderen Schweigepflicht zu unterstellen als Personen, die damit betraut sind, ambulante therapeutische Massnahmen oder Verbote nach Artikel 67 ff. StGB einzuleiten und zu überwachen. Auch sollte für Bewährungshelferinnen und -helfer nicht je nach Bereich, in dem sie tätig sind, unterschiedliche Vorschriften gelten. Ausserdem steht der Informationsaustausch während des Bewährungshilfemandats ohnehin unter dem Schutz des Amtsgeheimnisses nach Artikel 320 StGB. Nach Ansicht des Bundesrates sollte es den Kantonen überlassen bleiben, das Verhältnis zwischen den verschiedenen Behörden unter Berücksichtigung der kantonalen Organisationsstruktur näher zu regeln. Die Absätze 2 und 3 von Artikel 93 StGB sollen deshalb aufgehoben werden.
Artikel 94 VE-StGB
Artikel 94 VE-StGB enthält wie der geltende Artikel 93 StGB eine Definition der Weisungen. Er bestimmt, dass das Gericht oder die Vollzugsbehörde Weisungen erteilt, die auf die begangene Straftat und die Persönlichkeit des Täters abgestimmt sind. So kann das Gericht oder die Vollzugsbehörde eine therapeutische Behandlung oder medizinische Untersuchungen anordnen, wenn der Täter Straftaten begangen hat, die mit seinem Drogenkonsum zusammenhängen. Wie die Bewährungshilfe enthalten auch Weisungen einerseits einen Sicherheitsaspekt, indem sie den Täter kontrollieren, andererseits aber auch einen prosozialen Aspekt, der die soziale Eingliederung oder Wiedereingliederung des Täters begleiten und fördern soll.
109 Zum Beispiel die Kantone Aargau, Bern, Freiburg, Graubünden, Luzern, Neuenburg, Wallis, Zug, Zürich.
110 Kanton Waadt: Fondation vaudoise de probation.
111 Kantone Glarus und Nidwalden.
112 Bericht des BJ zur Motion 16.3002 (Fn. 2), Ziff. 5.4.5.