Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/10: Änderung des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafgesetzes (Massnahmenpaket Sanktionenvollzug) · 46 Seiten
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4. Die grössten Kritikpunkte zu Vorlage 2 (Änderung JStG)
Die Hauptkritik an der Vorlage 2 ist grundsätzlicher Natur:
Für zahlreiche Teilnehmer sind die vorgeschlagenen Sicherheitsmassnahmen mit den Prinzipien des Jugendstrafrechts (Schutz und Erziehung) nicht vereinbar.49
Die vorgeschlagenen Neuerungen seien aufgrund der äusserst geringen Anzahl der möglichen (nicht belegten) Anwendungsfälle und der negativen Auswirkungen nicht gerechtfertigt.50 Es wird in Frage gestellt, dass eine Sicherheitslücke bestehe und wenn, sei sie mit einer Anpassung der zivilrechtlichen Massnahmen51 zu füllen.
Mehrere Teilnehmer befürchten durch den im Grundurteil angebrachten Vorbehalt einen Labeling-Effekt bzw. eine Stigmatisierung der oder des Jugendlichen.52
Zahlreiche Teilnehmer machen geltend, dass es praktisch unmöglich sei, die für den Vorbehalt verlangte dauerhafte Prognose bezüglich der Gefährlichkeit der oder des Jugendlichen abzugeben, insbesondere weil diese/r sich noch in der Entwicklung befindet.53
Mehrere Teilnehmer sind der Auffassung, die vorgeschlagene Regelung widerspreche der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und/oder der Kinderrechtskonvention (KRK).54 Mehrere Teilnehmer sehen bei der vorgeschlagenen Regelung ein Problem mit dem ne-bis-in-idem-Prinzip (Verbot der Doppelbestrafung).55
Es wird schliesslich mehrfach darauf hingewiesen, dass aufgrund der immer häufiger angeordneten Massnahmen und der fehlenden Vollzugsplätze bereits heute Vollzugsprobleme bestehen, die durch die Neuerungen noch verstärkt würden.56 Aufgrund der neuen Bestimmungen sei zudem ein personeller und finanzieller Mehraufwand zu erwarten.57 Dieser Mehraufwand müsse gegen den erwarteten potentiellen Nutzen für die Gesellschaft abgewogen werden.58
5. Weitere Revisionsanliegen
Unter Ziffer III.8. werden zusätzliche Änderungsanliegen zum StGB dargestellt.
III. Stellungnahmen zu den einzelnen Themenblöcken der Vorlage 1 (Änderung StGB)
1. Unbegleitete Urlaube für verwahrte Täter im geschlossenen Vollzug ausschliessen
Artikel 84 Absatz 6bisund 6terund Artikel 90 Absatz 4bisVE-StGB
49 FR, GE, NE, NW, SH, UR, ZG, DJS, Kinderanwaltschaft, KKJPD, KKLJV, SKG, SVJ.
50 GE, DJS, LSDH-VD, OAV, Uni-GE.
51 GE, SH, ZH, SKG, Uni-GE.
52 AG, BS, ZG, CVP, EFCAP, Uni-GE.
53 AG, GE, NE, NW, VD, ZH, CVP, DJS, EFCAP, Kinderanwaltschaft, KKJPD, KKLJV, LSDH-VD, OAV, Uni-GE, Uni-LU.
54 DJS, Kinderanwaltschaft, LSDH-VD, SAV, Uni-GE.
55 GE, DJS, OAV, Uni-GE, Uni-NE.
56 GE, SO, UR, VD, VS, ZH, KKLJV, sinngemäss Uni-LU, SVJ.
57 BE, JU, VD, VS.
58 VD.