Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/11: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) · 21 Seiten

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Beiträge von Bund, Kantonen und Versicherern angestrebt werden sollte. Groupe Mutuel lehnt Artikel 77j ab und fordert dessen Streichung.

4.15 Stellungnahmen zu Artikel 77k Bussen und Sanktionen

Zu diesem Artikel haben 12 Vernehmlassungsteilnehmende Stellung genommen: 8 Vertreter der Leistungserbringer, 1 Wirtschaftsverband, 1 Kanton sowie 2 Vertreter der Kategorie «Andere». Die stellungnehmenden Akteure nehmen den Entwurf grundsätzlich an, schlagen jedoch Anpassungen vor.

Die Leistungserbringer (AeG BL, SGDV, VSVA, SSO, FMH) sowie der Kanton Zug schlagen vor, dass die Einnahmen aus Bussen und Sanktionen aus Qualitätsvertragsverletzungen in die Weiterentwicklung der Qualitätsverträge beziehungsweise in die Qualitätsentwicklung (vsao, Physioswiss) einfliessen. Für den Verband mfe stellen Sanktionen einen Widerspruch zur konstruktiven Förderung einer Qualitätskultur dar. Dem Wirtschaftsverband economiesuisse zufolge sollen die Mittel aus Bussen und Sanktionen zurück an die Prämienzahlenden fliessen.

4.16 Stellungnahmen zu Artikel 77l Qualitätssicherung

Zu diesem Artikel sind 7 Stellungnahmen eingegangen. Hierzu äusserten sich insgesamt 6 Vertretungen der Leistungserbringer sowie der ANQ. Die stellungnehmenden Akteure nehmen den Entwurf grundsätzlich an, schlagen jedoch Änderungen vor.

Die Leistungserbringer (FMH, vsao, AeG BL, SGDV, VSVA, SSO) weisen darauf hin, dass

Artikel 58h KVG den Bundesrat anstelle des EDI als Verantwortlichen für die Festlegung der Qualitätsentwicklungsmassnahmen vorsieht. Der ANQ schliesst sich der Meinung der Leistungserbringer an.

4.17 Weitere Vorschläge

In den eingegangenen Stellungnahmen äusserten 12 Teilnehmende weitere Vorschläge, darunter 2 Kantone, 4 Leistungserbringer und 4 Patientenvertretungen.

Die Kantone (GE, VS) und die FMH schlagen einen ergänzenden Artikel zu den Übergangsbestimmungen vor, damit bestehende Organisationen der Qualitätsentwicklung nicht in ihrer Existenz bedroht werden. Die mfe fordert, dass diese Organisationen (z.B. EQUAM, ASQM und ANQ) als Schlüsselakteure bei der Qualitätsentwicklung herangezogen werden. Die Patientenverbände (AGILE.CH, ProRaris, Verein Morbus Wilson, VASK) schlagen Ergänzungen des Artikels 58b Absatz 1 und Absatz 3 nKVG um Transparenz sowie psychosoziale und sozialmedizinische Faktoren vor. Argomed würde einen Vertreter der Ärzteschaft in der EQK begrüssen. Der VFP schlägt einen zusätzlichen Artikel vor, der ein Kompetenzzentrum vorsieht, das die Qualitätsentwicklung dokumentiert, die Ergebnisse in gebündelter Form disseminiert, Erkenntnislücken definiert, und zuhanden der EQK Vorschläge für zu priorisierende Projekte unterbreitet. Physioswiss schlägt den Einbezug externer Fachkräfte und Organisationen bei der Erarbeitung von Grundlagen für Studien, Überprüfungen und nationalen Programmen vor. Schliesslich weist Sarah Maurer auf den Pflege- und Ärztemangel hin und fordert entsprechende Massnahmen.