Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/11: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) · 21 Seiten
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1 Ausgangslage
Am 21. Juni 2019 haben die Eidgenössischen Räte die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit verabschiedet. Die Gesetzesänderung dreht sich um drei Schwerpunkte:
• Der Bundesrat legt alle vier Jahre die Ziele zur Sicherung und Förderung der Leistungsqualität (Qualitätsentwicklung) fest.
• Der Bundesrat setzt eine Kommission (Eidgenössische Qualitätskommission) ein und ernennt deren Mitglieder. Er sorgt für eine angemessene Vertretung der verschiedenen betroffenen Akteure. Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) ist für die Umsetzung und die Realisierung der vom Bundesrat festgelegten Jahres- und Vierjahresziele verantwortlich und berät die Akteure hinsichtlich der Koordination. Sie kann kompetente Dritte mit verschiedenen Aktivitäten zur Qualitätsförderung beauftragen und diese dafür entschädigen (Durchführung nationaler Programme zur Qualitätsentwicklung oder Entwicklung neuer und der Weiterentwicklung bestehender Qualitätsindikatoren). Sie kann auch nationale und regionale Projekte zur Qualitätsentwicklung unterstützen.
• Die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer schliessen gesamtschweizerisch geltende Verträge über die Qualitätsentwicklung (Qualitätsverträge) ab. Diese Verträge müssen vom Bundesrat genehmigt werden.
Im Rahmen der Umsetzung der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit muss die Verordnung über die Krankenversicherung angepasst werden.
Am 6. März 2020 hat der Bundesrat das EDI beauftragt, bis am 17. August 2020 bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den anderen interessierten Kreisen eine Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) durchzuführen.
2 Stellungnahmen
Im Rahmen der Vernehmlassung sind 103 Stellungnahmen von folgenden Organisationen und Personen eingegangen:
− allen Kantonen sowie der GDK
− 3 in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien (CVP, SPS, SVP)
− dem Schweizerischen Städteverband (SSV)
− 4 gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft (economiesuisse, SAV, SGB, SGV-USAM)
− 3 Konsumentenverbänden (FRC, SKS, kf)
− 12 Patientenverbänden (AGILE.CH, DVSP, GELIKO, Krebsliga Schweiz, Oncosuisse, ProRaris, QualiCCare, SGB-FSS, SPO, SSR, VASK, Verein Morbus Wilson)
− 42 Leistungserbringern und Leistungserbringerverbänden
− 2 Versichererverbänden (curafutura, santésuisse) und 1 Versicherer (Groupe Mutuel) − 8 anderen (ANQ, BFG, EQUAM, IG eHealth, Klinische Audits, MTK, SLH, SPS) und 1 Privatperson
3 Übersicht
Im Folgenden werden die Rückmeldungen zu jedem Artikel in der Vernehmlassungsvorlage kurz zusammengefasst:
Zu den Artikeln 30 und 30b haben sich insgesamt 15 Vernehmlassungsteilnehmende geäussert. Die Versicherer fordern Präzisierungen zur Weitergabe und Veröffentlichung von Daten.