Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/11: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) · 21 Seiten

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Leistungserbringern auch die Versicherer gesondert erwähnt sein müssten. H+, GSASA, Dakomed, Hirslanden, Chirosuisse, unimedsuisse, Curaviva Schweiz, Senesuisse, Physioswiss, Swiss Nurse Leaders und vsao signalisieren, dass in der Stärkung der Qualität nicht von «Mindestanforderungen» ausgegangen werden darf. Absatz 3 sei entsprechend anzupassen. Physioswiss und vsao unterstreichen, dass die Leistungserbringer punkto Ressourcen die Möglichkeit haben müssen, in einem iterativen Prozess Schritt zu halten. Die ASPS hebt hervor, dass die Mindestanforderungen auf Branchenebene zu definieren sind. Das gilt ebenfalls für ein Qualitätsmanagementsystem. Zudem müsse in Absatz 2 «Zweckmässigkeit» ergänzt werden. Der SBK und der svbg beantragen eine Präzisierung in Bezug auf die Rollen und Verhältnisse zwischen den Akteuren (Bund, Kantone, EQK, Leistungserbringer und Versicherer) im Rahmen der Qualitätsentwicklung. Zudem begrüssen sie die Einführung des beschriebenen iterativen Prozesses. Dakomed und UNION machen deutlich, dass die Grundsätze für die Qualitätsentwicklung den Besonderheiten der Komplementärmedizin gerecht werden müssen. Zudem müsse die Konformität mit dem Datenschutzgesetz und dem Humanforschungsgesetz gewährleistet werden. Nach Erachten von Chirosuisse sind die Erfahrungen der Patientinnen und Patienten in die Qualitätsentwicklung angemessen einzubeziehen. Pharmasuisse weist darauf hin, dass in Absatz 3 «Sie» mit «Die Leistungserbringer» ersetzt werden müsste. Der VFP fordert, dass die Leistungserbringer nachweislich eine systematische Fehlerkultur entwickeln, die vornehmlich auf Messungen der patientenorientierten Ergebnisse und Erfahrungen basiert

Des weiteren haben sich die SPS, der ANQ, Klinische Audits, EQUAM, BFG und SLH zu Artikel 77 geäussert. Die SPS beantragt, die Verankerung einer direkten Übertragung des Auftrags für Grundlagenarbeiten zur Verbesserung der Patientensicherheit an die SPS in der Verordnung. Und eine Übergangsfinanzierung für die SPS. Zudem kritisiert die SPS verschiedene Begrifflichkeiten. Der ANQ beantragt die Streichung des Artikels. Klinische Audits weist darauf hin, dass die Qualitätsverträge der Leistungserbringer im Interesse der Patientensicherheit auch Qualitätskriterien zum Strahlenschutz berücksichtigen sollten. Nebst kleineren Anpassungen fordert EQUAM, dass die Kantone explizit in die Verantwortung genommen werden sollten. Zudem beantragt EQUAM, dass zur Festlegung von Qualitätszielen Benchmark-orientierte Systeme prioritär zu fördern seien. BFG und SLH sind abgesehen von wenigen Anmerkungen mit dem Artikel grundsätzlich einverstanden.

4.6 Stellungnahmen zu Artikel 77a Qualitätsverträge

Zu diesem Artikel haben sich insgesamt 74 Vernehmlassungsteilnehmende geäussert. Der Artikel wurde sehr unterschiedlich aufgefasst.

Die GDK und ein Grossteil der Kantone beantragen, dass die Versichererverbände mit den Leistungserbringern im stationären Bereich einheitliche Qualitätsverträge aushandeln müssen. Der Kanton LU weist darauf hin, dass auch die Kantone jederzeit die Möglichkeit haben müssen, die Qualitätsverträge einzusehen. Der Kanton Genf verlangt einen neuen Absatz, damit Kantone über umfassende Daten über die Qualität der Leistungserbringer verfügen.

Von den in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien äusserten sich die

SVP und die SP. Die SVP fordert, dass die Jahresberichte auch der GDK, der Eidgenössischen Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit und deren Pendants in den Kantonen unterbreitet werden. Die SP ist der Meinung, dass die Qualitätsverträge das Kriterium der Besetzung mit qualifiziertem Gesundheitspersonal berücksichtigen sollten.

Von den Dachverbänden der Wirtschaft kritisiert economiesuisse, dass durch die Formulierung «Sie müssen die Qualitätsverträge an diese Empfehlungen anpassen» eine völlig neue Ausgangslage geschaffen wird, die dem bisherigen «Bottom-up»-Prinzip zuwiderläuft.

Von den Konsumentenverbänden begrüsst das Schweizerische Konsumentenforum diesen Artikel.

Die Patientenverbände begrüssen, dass die Qualitätsverträge veröffentlicht werden.

AGILE.CH, ProRaris, VASK, Oncosuisse, die Krebsliga Schweiz, GELIKO und der Verein