Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/11: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) · 21 Seiten
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Morbus Wilson beantragen, dass die konsequente Einbindung von Patientinnen und Patienten sowie von Angehörigen in einem zusätzlichen Absatz festgelegt wird. Der SSR bemängelt, dass aus der Bestimmung nicht hervorgehe, wie die Einhaltung der Qualitätsverträge und deren Qualitätsziele aus Versorgungs- und Patientensicht überprüft und für die Arbeit der EQK ausgewertet werden. Der DVSP kritisiert, dass der Verordnung zu den Qualitätsverträgen nichts zu entnehmen sei. GELIKO fordert die Veröffentlichung der Ergebnisse der Überprüfung der Einhaltung der Qualitätsmessungen.
Die Versicherer Santeuisse und Groupe Mutuel signalisieren, dass der Verordnungsentwurf und die Erläuterungen nicht weiter ausführen, welche Angaben und welche Ebene die zu veröffentlichten Informationen betreffen. Sie erachten es als zielführend, den Vertragspartnern hierzu präzisere Vorgaben zu machen. Zudem dürfte es schwierig werden, harte Sanktionen zu vereinbaren. Deswegen wird eine Ergänzung mit einem Sanktionsbereich vorgeschlagen. curafutura unterstreicht, dass Verhandlungen zu den Qualitätsverträgen zeitintensiv werden. curafutura beantragt daher, dass Vertragsanpassungen lediglich periodisch (Mehrjahresrhythmus, z.B. 4 Jahre) erfolgen.
Die Rückmeldungen der Leistungserbringerverbände sind unterschiedlich. Die FMH, H+, curaviva, GSASA, GZF, KSA, PKS, VNS, Hirslanden, AeG BL, SGDV, VSVA, SSO, unimedsuisse, MSN, SMVS und Senesuisse lehnen den Artikel ab. mfe betont im Zusammenhang mit dem Artikel die Wichtigkeit von Interprofessionalität. vsao und die FAMH heben hervor, dass im Rahmen der Qualitätsverträge, wenn immer möglich auf bereits bewährte Modelle und schon lancierte Innovationen aufzubauen ist. Curaviva, Senesuisse und die ASPS beantragen einen neuen Absatz, der regelt, dass der Nutzen der einzuführenden Qualitätsmassnamen die zusätzlichen Kosten übersteigen müssen. Der SBK, der svbg und physioswiss weisen darauf hin, dass es nur nationale Qualitätsverträge zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Versicherer geben darf. Der SBK und der svbg unterstützen die Schaffung von Transparenz. Die FSP begrüsst es, dass die in den Qualitätsverträgen geregelten Anforderungen mit den Zielen des Bundesrats und den Empfehlungen der EQK im Einklang stehen müssen. Spitex Schweiz fordert, dass die Leistungserbringerverbände für die zusätzlich anfallenden Aufgaben entschädigt werden.
Des Weiteren haben sich die SPS, der ANQ, BFG und EQUAM zu Artikel 77a geäussert. In diesen Rückmeldungen wurden verschiedene kleinere Anpassungen gefordert. Der ANQ lehnt den Artikel ab.
4.7 Stellungnahmen zu Artikel 77b Eidgenössische Qualitätskommission
Zu diesem Artikel haben sich insgesamt 88 Vernehmlassungsteilnehmende geäussert. Der Artikel wurde sehr unterschiedlich beurteilt. Fast jede Akteursgruppe verlangte eine Anpassung der Zusammensetzung, meist um eine bessere Vertretung der eigenen Akteursgruppe zu erreichen.
Die GDK und der Grossteil der Kantone fordern eine Änderung der Zusammensetzung: 3 statt 4 Personen für die Leistungserbringer und 4 statt 2 Personen für die Kantone und nur 4 statt 5 Personen für die Wissenschaft. Zudem fordern sie bei den Leistungserbringern, dass 1 Person die Pflege in Pflegeheimen oder Spitex vertritt.
Von den in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien haben sich die SP
und die SVP geäussert. Die SVP weist darauf hin, dass die Versicherten und die Patienten jeweils als eine Gruppe mit eigener Vertretung in der EQK behandelt werden sollten. Die SP fordert eine Vertretung des Pflegepersonals.
Von den Dachverbänden der Wirtschaft haben sich der SGB USS, economiesuisse und
der sgv zu Artikel 77b geäussert. Der SGB USS fordert eine Vertretung des Pflegepersonals. Der sgv fordert, dass drei Personen die Ärzteschaft vertreten. Zudem müsse genauer definiert werden, wer die Wissenschaft vertritt. Der sgv schlägt 1 Vertreter aus der Ethik sowie je 2