Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/11: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) · 21 Seiten
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Vertreter aus den Wirtschaftswissenschaften und der Medizin vor. economiesuisse weist darauf hin, dass die Mehrheit der EQK Praxiserfahrung bei Verhandlungen oder Umsetzung von Qualitätsvereinbarungen haben sollte.
Von den Konsumentenverbänden beantragt das Schweizerische Konsumentenforum,
dass 1 Sitz der Leistungsbringer mit jemanden aus dem Bereich Physiotherapie, Ergotherapie, Pflege, Logopädie, Ernährungsberatung, Neuropsychologie oder Psychotherapie besetzt werden sollte.
Von den Patientenverbänden fordern fast alle (AGILE.CH, ProRaris, VASK, Verein Morbus Wilson, SGB-FSS, SSR, DVSP, GELIKO, Krebsliga Schweiz, Oncosuisse, SGB-FFS) eine
grössere Vertretung von Patientinnen und Patienten. QualiCCare schlägt vor, die Gesamtzahl der Mitglieder auf 12 zu reduzieren, indem nur 2 Personen die Wissenschaft vertreten.
Die Versicherer fordern jeweils eine andere Zusammensetzung der EQK. Santésuisse schlägt eine Reduktion auf 12 Mitglieder vor. Dies indem nur 2 Personen die Wissenschaft vertreten. Curafutura schlägt eine Erhöhung der Mitglieder auf 17 vor. Dabei würden 4 statt 2 Personen die Versicherer vertreten. Zudem fordern Santésuisse und Curafutura eine explizite Vertretung der Pflege. Groupe Mutuel fordert 3 statt 2 Personen für die Kantone, 3 statt 2 für die Versicherer und 3 statt 5 Personen für die Wissenschaft.
Von den Leistungserbringerverbänden kam eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen für die Zusammensetzung der EQK. Die FMH weist darauf hin, dass 4 von 5 Personen, die die Wissenschaft vertreten, aus der Schweiz kommen sollten. Dem schliessen sich auch AeG BL, SGDV und VSVA an. Curaviva und senesuisse beantragen eine Vertretung der Pflegeheime. Der SBK verlangt eine Vertretung der Pflege in Pflegeheimen und Spitex. mfe fordert, dass mindestens 1 Person die Familien- und Kindermedizin vertritt. H+ und GSASA verlangen, dass 8 Personen die Leistungserbringer vertreten, wovon 4 die Spitäler; entsprechend nur je 1 Person für Kantone, Versicherer und Versicherte. Auch unimedsuisse verlangt eine bessere Vertretung der Spitäler. Pharmasuisse beantragt, dass eine Person der Leistungserbringer die Pflegeberufe und eine die Apotheker vertritt. Iph weist darauf hin, dass auf Verordnungsebene konsequent der Begriff «Fachleute» zu verwenden sei. Spitex Schweiz verlangt eine explizite Vertretung der ambulanten Pflege. Die ASPS verlangt eine Erhöhung der Mitglieder auf 17, damit die ambulante und stationäre Langzeitpflege angemessen vertreten werden kann. Generell wurde je nach fachlichem Hintergrund eine entsprechende Vertretung beantragt.
In weiteren Stellungnahmen (SPS, ANQ, Klinische Audits, EQUAM, BFG, SLH) wurden verschieden Änderungen vorgeschlagen. Die SPS beantragt eine explizite Vertretung der Pflege. Der ANQ beantragt, die EQK ausschliesslich mit Fachleuten aus dem Gesundheitswesen mit Bezug zu Qualität und Patientensicherheit und wissenschaftlichem Hintergrund zu besetzen. Klinische Audits unterstreicht, dass die EQK externes Fachwissen beziehen sollte. EQUAM betont, dass die Vertretungen keine Partikularinteressen vertreten dürfen. BFG und SLH lehnen die vorgeschlagene Zusammensetzung ab und verlangen grundlegende Anpassungen.
4.8 Stellungnahmen zu Artikel 77c Daten der Kantone, der Leistungserbringer und der Versicherer und 77d Aufbewahrung, Löschung und Vernichtung der Daten
Zu Artikel 77c haben insgesamt 76 Vernehmlassungsteilnehmer Stellung genommen, wovon die Mehrheit eine Anpassung des Artikels vorgeschlagen hat. 7 Vernehmlassungsteilnehmende sprachen sich für die Streichung des Absatzes 1, 2 oder 3 aus. Ein Teilnehmer hat dem Revisionsentwurf in der vorliegenden Form zugestimmt.
Zu Artikel 77d haben sich insgesamt 13 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert, wovon 12 Änderungen vorgeschlagen haben. Ein Teilnehmer möchten den Artikel streichen.
Die GDK und die Mehrheit der stellungnehmenden Kantone schlagen Änderungen oder Präzisierungen betreffend Form und Zuständigkeit bei der Datenlieferung vor. Dabei ziehen 20 der 23 Stellungnehmenden eine pseudonymisierte einer anonymisierten Datenlieferung vor. Die in der Bundesversammlung vertretene politische Partei SVP befürwortet die unter Absatz 3 geregelte Lieferung der Daten seitens der Leistungserbringer und Kantone an von der