Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/11: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) · 21 Seiten
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Zu Artikel 77j Abrechnung haben sich 20 Vernehmlassungsteilnehmende geäussert, darunter die GDK und 18 Kantone sowie 1 Versicherer. Die Kantone nehmen Artikel 77j an, bringen jedoch Anpassungsvorschläge an. Der stellungnehmende Versicherer lehnt den Artikel ab.
Zu Artikel 77k Bussen und Sanktionen haben 12 Vernehmlassungsteilnehmende Stellung genommen: 8 Vertreter der Leistungserbringer, 1 Wirtschaftsverband, 1 Kanton sowie 2 Vertreter der Kategorie «Andere». Die stellungnehmenden Akteure nehmen den Entwurf grundsätzlich an, schlagen jedoch Anpassungen vor.
Zu Artikel 77l Qualitätssicherung sind sieben Stellungnahmen eingegangen. Hierzu äusserten sich insgesamt 6 Vertretungen der Leistungserbringer sowie der ANQ. Die stellungnehmenden Akteure nehmen den Entwurf grundsätzlich an, schlagen jedoch Änderungen vor.
In den eingegangenen Stellungnahmen äusserten 12 Teilnehmende weitere Vorschläge.
4 Zusammenfassung der Stellungnahmen
4.1 Stellungnahmen zur Vorlage im Allgemeinen
GDK und praktisch alle Kantone begrüssen die Vorlage, betonen aber, dass verhindert werden muss, dass bestehende Organisationen und deren Fachwissen verloren gehen.
Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien CVP, SP und SVP begrüssen die Vorlage im Grundsatz.
Von den Städteverbänden meldet der SSV, dass er auf eine Stellungnahme verzichtet.
Die Dachverbände der Wirtschaft sind unterschiedlicher Meinung. Der SGB USS begrüsst die Vorlage. Economiesuisse begrüsst das Ziel, die Qualität zu stärken, die Vorlage sei aber zu zentralistisch. Der sgv lehnt die Vorlage ab. Der SAV verzichtet auf eine Stellungnahme.
Die Konsumentenverbände (Stiftung für Konsumentenschutz, FRC, Schweizerisches
Konsumentenforum) begrüssen die Vorlage.
Die Patientenverbände begrüssen die Vorlage im Grundsatz.
Die Versicherer begrüssen die Vorlage mit einigen Vorbehalten und sehen noch Überarbeitungsbedarf.
Die Leistungserbringerverbände und Leistungserbringer kritisieren die Vorlage mit wenigen Ausnahmen massiv und fordern deutliche Anpassungen.
Des Weiteren wird das Ziel, die Qualität im Gesundheitswesen zu stärken, von Klinische Audits, Equam, ANQ, IG eHealth, MTK, BFG und SLH im Grundsatz begrüsst. Bezüglich der Vorlage wird auf verschiedene Anpassungen hingewiesen.
4.2 Stellungnahmen zu Artikel 30 und 30b
Zu diesen Artikeln haben sich insgesamt 15 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert.
Die Versicherer Santesuisse und Groupe Mutuel fordern Präzisierungen zur Weitergabe und Veröffentlichung von Daten.
Die Leistungserbringer H+, GSASA, GZF, VNS, Hirslanden, unimedsuisse unterstreichen,
dass die Bundesgesetze (KVG, DSG, StGB und kantonale DSG) dringend aufeinander abzustimmen sind, damit die Leistungserbringer effizient arbeiten können. Die FMH, AeG BL, SGDV, VSVA weisen darauf hin, dass zwingend ein Bearbeitungsreglement erforderlich sei, welches die Datenflüsse und Datenverwendung definiert. Zudem sei der Bezug zu Artikel 58h KVG zu streichen. Letzteres fordert auch der ANQ. Interpharma fordert klare Regulierungen bezüglich der Nutzung von Daten. Die SSO lehnt die Änderung ab.