Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/11: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) · 21 Seiten

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Die Patientenverbände AGILE.CH, ProRaris, VASK, Verein Morbus Wilson und SGB-FSS

beantragen eine Ergänzung von Absatz 2 mit «Betreuung», «Patienteninformation» und «Barrierefreiheit». Der Verein Morbus Wilson fügt auch «Erhaltung der Mobilisation und Selbstständigkeit» hinzu. AGILE.CH, ProRaris und der Verein Morbus Wilson fordern, dass bei der Qualitätsmessung die spezifischen Voraussetzungen von chronisch degenerativen Krankheiten berücksichtigt werden. Zudem verlangen sie, die Einbindung der Leistungsbezügerinnen in einem weiteren Absatz festzuschreiben. Letzterem schliessen sich auch VASK und GELIKO an. Der SSR ist grundsätzlich einverstanden, weist aber darauf hin, dass die Ziele den individuellen Rahmenbedingungen einer Institution Rechnung tragen sollten und dass ein Qualitätsmanagementsystem überprüfbare Ergebnisse ermöglichen muss. Zu regeln sei zudem, wie die Qualitätssicherung und -verbesserung in der Langzeitpflege überprüft werden kann. Der DVSP schlägt nebst kleineren Änderungen vor, dass die Patientenorganisationen jährlich der EQK einen Bericht zustellen, der ihre Erfahrungen mit der Behandlungsqualität und der Patientensicherheit abbildet. Zudem wird beantragt, dass die EQK Patientenorganisationen beauftragt, im Rahmen von nationalen Programmen zur Qualitätsentwicklung die Kompetenzen der Patientinnen und Patienten zu stärken. Letzterem Antrag schliessen sich auch die Krebsliga Schweiz und Oncosuisse an. Die Krebsliga Schweiz und Oncosuisse fordern, dass die Patientenorganisationen, die Versicherten und die Kantone im genannten iterativen Prozess einbezogen und im Verordnungstext ebenfalls explizit erwähnt werden. Zudem könne die Formulierung von Mindeststandards zu einer Stagnation oder einem Rückschritt führen. GELIKO weist darauf hin, dass die Kantone in Absatz 1 explizit genannt werden sollten. Zudem sei der Begriff «Mindestanforderungen» zu streichen. Auf diese Punkte weist auch QualiCCare hin. Zudem macht QualiCCare unter anderem deutlich, dass die Interprofessionalität explizit als Grundzug der Qualitätsentwicklung genannt werden sollte.

Die Versicherer (Curafutura, Santésuisse und Groupe Mutuel) lehnen den Artikel weitgehend ab. Gemäss Santésuisse und Groupe Mutuel ist der Artikel überflüssig, da die Grundsätze bereits im Gesetz geregelt seien. Curafutura schlägt vor, Absatz 1 so anzupassen, dass die Versicherer und die Leistungserbringer gleichbehandelt werden; dies durch die Ergänzung «Versicherer und ihre Verbände». Zudem würde curafutura begrüssen, wenn explizit geschrieben würde, dass der Bundesrat, die EQK sowie die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer die Mindestanforderungen und Ziele gemeinsam definieren. Zudem weist Curafutura darauf hin, dass Absatz 2 explizit auf die Verbesserung der Ergebnisqualität und der Indikationsqualität abzielt. Anstelle der Abhandlung zu Patientensicherheit, Qualitätsdimensionen und organisationsbezogenen Qualitätsmanagementsystemen seien des Weiteren Überlegungen zu den PDCA-Zyklen auf Ebene der Qualitätsverträge und der EQK nötig.

Die Leistungserbringerverbände lehnen den Artikel grösstenteils ab. Die FHM, H+, Hirslanden, GSASA, GZF, KSA, VNS, curaviva, senesuisse, AeG BL, SGDV, VSVA, SSO, unimedsuisse, Spitex Schweiz, SMVS und PKS verlangen die teilweise oder komplette Streichung des Artikels. Gemäss den Rückmeldungen würde dieser Artikel die rechtliche Lage unnötigerweise komplizieren und sei somit überflüssig. Die FMH schlägt neue Bestimmungen für Artikel 77 vor: Die FMH beantragt, dass langjährig tätige Organisationen, die im Bereich der Förderung der Qualität von medizinischen Leistungen tätig sind, namentlich die Stiftung für Patientensicherheit und der ANQ, bei der Vergabe von Aufträgen durch die Eid EQK berücksichtigt werden. Zudem soll die EQK die Stiftung für Patientensicherheit mit der Identifikation und Analyse von Patientensicherheitsrisiken (einschliesslich der Ausarbeitung und Umsetzung entsprechender Massnahmen zu deren Reduktion) und der Weiterentwicklung von Methoden zur Förderung der Patientensicherheit beauftragen. AeG BL, SGDV, VSVA und SSO unterstützen diese Anträge. Die BEKAG und VLSS kritisieren, dass die Einführung eines iterativen Prozesses für die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Leistungen zeige, dass Qualitätssicherung längst zum Selbstzweck geworden sei. mfe begrüsst, dass die koordinierte Versorgung explizit genannt ist und dass ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt werden soll. mfe weist aber darauf hin, dass sichergestellt werden muss, dass das Qualitätsmanagementsystem den gewünschten Nutzen bringt und nicht einfach zu mehr Bürokratie und Kosten führt. K/SBL beantragt eine Ergänzung, damit den Ressourcen der kleinen Verbände Rechnung getragen wird. Physioswiss und vsao weisen darauf hin, dass in Absatz 1 in Analogie zu den