Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 48 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VREG

2.1.2.9 Fazit

Mit der Einführung des obligatorischen Finanzierungssystems gilt das Prinzip der Produzentenverantwortung weiterhin. Neben ihrer Verantwortung zur Entrichtung der VEG, die neu alle in der Schweiz tätigen Importeure, Herstellerinnen und Hersteller verpflichtet, sind die Herstellerinnen und Hersteller sowie Importeure ein wichtiger Teil des Fachgremiums. Ebenfalls eingebunden im Fachgremium sind die Verbände der Gemeinden, der Entsorgungsunternehmen, der Transporteure und des Konsumentenschutzes sowie die kantonalen Vertreter. Somit haben alle betroffenen Akteure ein Mitspracherecht bei der Festlegung der VEG sowie bei der Festsetzung von fairen und kostendeckenden Entschädigungen für die einzelnen Entsorgungstätigkeiten. Darüber hinaus gibt das Fachgremium unter anderem auch Empfehlungen bei der Erarbeitung von Rahmenbedingungen der Entsorgungslogistik ab. Für die Entsorgungslogistik selbst sind nach wie vor primär die Rücknahmepflichtigen (Herstellerinnen und Hersteller, Händlerinnen und Händler, Detailhändlerinnen und -händler) zuständig.

Zudem können Branchen nachweisen, dass sie für ihre Geräte die Finanzierung der späteren Entsorgung sicherstellen können. Sind innerhalb einer Branchenlösung alle Befreiungskriterien erfüllt, sollen diese die Möglichkeit haben, sich in einem freiwilligen Finanzierungssystem zu organisieren und damit von der Gebührenpflicht befreien zu lassen.

12/48 054.11-00049/00005/00002/S285-0786