Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 48 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VREG
2.1.2.5 Branchenorganisationen
Wollen sich Herstellerinnen und Hersteller sowie Importeure einer gewissen Branche von der Gebührenpflicht befreien lassen, müssen sie durch ihre Branchenorganisation ein Befreiungsgesuch einreichen. Dieses muss aufzeigen, dass die Branchenorganisation sämtliche Befreiungskriterien erfüllt (siehe Kasten in Kapitel 2.1.1). Die Befreiung gilt jeweils für maximal fünf Jahre. Eine anschliessende Verlängerung ist möglich, wenn die Voraussetzungen für die Befreiung weiterhin vorliegen. Zusätzlich muss eine befreite Branchenorganisation der privaten Organisation jährlich einen Jahresgeschäftsbericht über ihre Tätigkeiten im Vorjahr einreichen.
2.1.2.6 Unabhängige technische Auditierung
Unabhängige Auditierungen insbesondere der Recyclingbetriebe werden auch weiterhin den Stand der Technik flächendeckend sicherstellen. Der Stand der Technik wird basierend auf einer Vollzugshilfe durch unabhängige Expertinnen und Experten konkretisiert und regelmässig überprüft. Die diesbezüglichen Errungenschaften der heutigen Betreiber des Finanzierungssystems bleiben damit weitgehend erhalten. Die Audits werden von qualifizierten und unabhängigen Dritten durchgeführt, die von der privaten Organisation beauftragt werden. Diese Auditierungen erfolgen schweizweit einheitlich und flächendeckend für alle Entsorgungsunternehmen und öffentliche Sammelstellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob öffentliche Sammelstellen und Entsorgungsunternehmen Geräte und Bestandteile im Rahmen der Entsorgungslogistik oder «gebührenbefreite» Geräte im Rahmen einer Branchenlösung entsorgen.
2.1.2.7 Unabhängige Dritte (im Schema nicht explizit aufgeführt)
Die private Organisation beauftragt auf Weisung des BAFU unabhängige Dritte, die über das notwendige Fachwissen verfügen, mit der Erhebung und Überprüfung des Stands der Technik, der Erstellung eines Konzeptes für die technischen Auditierungen sowie der Erhebung von Daten, um Material- und Stoffbilanzen zu erstellen. Diese Tätigkeiten erfolgen für das gesamtschweizerische System, unabhängig von Branchenlösungen und obligatorischem Finanzierungssystem.
2.1.2.8 Geprüfte Alternativsysteme
Neben einer Befreiungsmöglichkeit bei Vorliegen einer Branchenlösung wurde auch die Befreiung von individuellen Lösungen (z.B. für einzelne Hersteller, Marken, Produkte, Regionen) geprüft. Die Schweiz weist heute über eine sehr hohe Rücklaufquote von EAG auf. Diese basiert unter anderem darauf, dass Konsumentinnen und Konsumenten ein sehr engmaschiges Netz an Rückgabemöglichkeiten sowohl beim Handel als auch bei öffentlichen Sammelstellen zur Verfügung stehen. Dank der heutigen Branchenlösungen können EAG schweizweit unabhängig von Gerätemarke und Kaufort zurückgegeben werden. Mit individuellen Lösungen wäre dies nicht mehr möglich, da die Rücknahmepflichtigen kaum überprüfen können, ob auf ein EAG eine VEG oder einen VRB gezahlt wurde. Individuelle Systeme würden in den meisten Fällen zu einem hohen administrativen und technischen Aufwand für Sammelstellen, Transport und Recycling führen:
• für die Sortierung der Geräte nach den einzelnen individuellen Lösungen
• für die Logistik, um die Geräte der einzelnen individuellen Lösungen dem Recycling zuzuführen
• für die Erfassung der Massenflüsse der verschiedenen individuellen Lösungen
• Für die Abrechnung der Kosten für Sammlung, Transport und Recycling
Eine weitere Schwierigkeit wäre die Kontrolle der Qualität der Entsorgungskette bei vielen verschiedenen individuellen Lösungen. Wir sehen deshalb weder ökonomische noch ökologische Vorteile von individuellen Lösungen.
11/48 054.11-00049/00005/00002/S285-0786