Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 48 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VREG

2.1.2.2 Private Organisation

Die private Organisation wird die VEG erheben, treuhänderisch verwalten und an Entschädigungsberechtigte auszahlen. Sie erstellt jährlich einen Geschäftsbericht sowie einen technischen Fachbericht über ihre Tätigkeiten. Selber wird sie keine Aufgaben im Bereich der praktischen Entsorgung, wie Sammlung, Transport und Verwertung der Altgeräte wahrnehmen, dies wird alles privatwirtschaftlich organisiert und betrieben.

Für die Meldung der Verkaufszahlen von Geräten, sowie der gesammelten und entsorgten Mengen agiert die private Organisation als sogenannter «single point of contact». Alle Herstellerinnen, Hersteller und Importeure sowie Rücknahmepflichtige, Sammelstellen und Entsorgungsunternehmen machen ihre Meldungen an die private Organisation, unabhängig davon, ob sie einer Branchenlösung oder dem obligatorischen Finanzierungssystem angehören.

2.1.2.3 Fachgremium

Als weitere wichtige Neuerung soll ein Fachgremium mit beratender Funktion eingesetzt werden. Darin werden alle Haupt-Akteure repräsentativ vertreten sein und so den gesamten Markt mit seinen unterschiedlichen Herausforderungen und wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen. Insbesondere sind dies: Vertreter der Herstellerinnen und Hersteller, der Importeure, der Detailhändlerinnen und -händler, der Gemeinden (öffentliche Sammelstellen), der Recyclerinnen und Recycler, der Kantone sowie der Endverbraucherinnen und Endverbraucher. Dadurch wird ein Organ geschaffen, in welchem sich im Unterschied zu den heutigen Systemen jeder Stakeholder der Rücknahme- und Entsorgungskette transparent Gehör verschaffen kann.

Das Fachgremium wird der privaten Organisation in beratender Funktion zur Seite gestellt. Es erarbeitet für bestimmte Aktivitäten Empfehlungen, die von der privaten Organisation und dem BAFU als Fachmeinung entgegengenommen und, wenn sinnvoll, übernommen oder nötigenfalls angepasst werden. Bestehen bei Empfehlungen Differenzen zwischen den Mitgliedern des Fachgremiums, sollen diese ausgewiesen und begründet werden. Die verschiedenen Entscheidungskompetenzen liegen beim BAFU, die Festlegung der genauen Höhe der vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) formal beim UVEK.

Das Fachgremium wird insbesondere für folgende Aktivitäten zuständig sein:

• Empfehlungen zu den von den Branchenorganisationen eingereichten Gesuchen zur Befreiung von der Gebührenpflicht

• Empfehlungen zu den Höhen der geräteindividuellen VEG-Ansätze.

• Empfehlungen zu den Rahmenbedingungen für die Entschädigungsbeträge der VEG-Gelder an die individuellen Akteure (Sammelstellen, Transporteure, Recycler etc.) und Aktivitäten.

• Empfehlungen zu einem Modell zum Ausgleich von Preisschwankungen, welche sich insbesondere aus den Erlösen der zurückgewonnenen Wertstoffe ergeben (insbesondere Ausgleiche bei Preisschwankungen von Metallen auf dem Markt);

• Empfehlungen zur Festlegung eines Konzepts, wie die Materialströme der zurückgegebenen Altgeräte an die individuellen Recyclingunternehmungen erfolgen;

• Empfehlungen zur Festlegung der Rahmenbedingungen für ein umweltverträgliches, wirtschaftliches und nach dem Stand der Technik zu erfolgendes Transportsystem (Entsorgungslogistik).

2.1.2.4 Entsorgungslogistik (Sammlung, Transport, und Recycling)

Die praktische Entsorgungslogistik wird ausschliesslich privatwirtschaftlich durchgeführt werden. Die Rücknahmepflichtigen organisieren sich hierzu selber in einer entsprechenden Organisationsform und setzen die entsprechenden Rahmenbedingungen und Vorgaben um, welche vom Fachgremium empfohlen und vom BAFU genehmigt wurden. Falls sie sich nicht selber organisieren wollen, können sie dazu auch Dritte beauftragen. Kann die Entsorgungslogistik von der Privatwirtschaft nicht organisiert werden, beauftragt die private Organisation nach dem öffentlichen Beschaffungsrecht Dritte für diese Tätigkeit.

10/48 054.11-00049/00005/00002/S285-0786