Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 48 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2020 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VREG

Bestandteilen, sondern es wird neu explizit auch die Wiederverwendung aufgenommen. Funktionsfähige oder reparaturfähige Geräte sollen, wenn möglich wieder in den Verkehr gebracht, und so deren Lebensdauer verlängert werden. Die Wiederverwendung von gebrauchten Geräten führt in den meisten Fällen zu weniger negativen Umweltauswirkungen im Vergleich zu neuen Geräten. Zudem werden mit einer längeren Lebensdauer auch die Abfallmengen verringert. Zudem reduziert sich damit der Bedarf an primären Rohstoffen, was letztlich auch der Erreichung der Klimaziele dient.

2.3.2 Bessere Nutzung des Verwertungspotenzials.

Dank der Separatsammlung und Verwertung von Altgeräten können einerseits problematische Stoffe wie bromierte Flammschutzmittel, Schwermetalle oder ozonschichtabbauende Chemikalien aus dem Stoffkreislauf entfernt werden, anderseits können verwertbare Materialien wie Kupfer, Aluminium, Eisen oder verwertbare Kunststoffanteile mit den entsprechenden Verwertungstechnologien zurückgewonnen werden.

Die mögliche Einsparung von primären Rohstoffen durch die umweltverträgliche Geräteverwertung und die Rückgewinnung von Sekundärrohstoffen aus Geräten wird zunehmend wichtiger. Mit den ergänzten Regelungen der VREG wird diesem Anliegen Rechnung getragen:

• Der Geltungsbereich der Verordnung wird grundsätzlich auf alle elektrischen und elektronischen Geräte ausgedehnt. Alle Geräte müssen umweltverträglich und nach dem Stand der Technik entsorgt werden.

• Mit der Erweiterung des Geltungsbereichs der VREG auf Geräte aus Fahrzeugen und Bauten, deren Ausbau mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist, wird das Potenzial für die Rückgewinnung verwertbarer Bestandteile vergrössert.

• Mit einer Ergänzung der Grundsätze der Anforderungen an die Verwertung soll insbesondere die heute nur in Ausnahmefällen stattfindende Rückgewinnung von sogenannten "Seltenen Technologiemetallen" wie zum Beispiel Gold, Palladium, Indium, Germanium, Neodym oder Tantal zu einem Schwerpunkt neuer Entwicklungen werden.

2.3.3 Erarbeitung einer Vollzugshilfe zum Stand der Technik

Die vorgeschlagene, neue Verordnung enthält wie bis anhin grundsätzliche Anforderungen an die Entsorgung, aber keine detaillierten Vorschriften zur Geräteentsorgung. Dies, weil die Verwertungsstandards sich mit dem technologischen Fortschritt ständig weiterentwickeln und deshalb Detailregelungen auf Verordnungsstufe nicht geeignet sind. Der Stand der Technik soll in einer Vollzugshilfe dokumentiert werden und gilt dann als verbindlich. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auch der Umgang mit besonders problematischen Geräten und Bestandteilen präzisiert. Die Vollzugshilfe wird in Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Fachstellen und kantonalen Behörden ausgearbeitet. Die Zusammenarbeit mit den Akteuren ist in der VREG festgehalten.

17/48 054.11-00049/00005/00002/S285-0786