Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 48 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2020 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VREG

3 Verhältnis zum internationalen Recht

Die totalrevidierte VREG ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. Die EU-Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, ABl. L 197/38 vom 24.07.2012, gilt für die Schweiz nicht. Sie verfolgt aber die gleichen Zielsetzungen wie die schweizerischen Vorschriften. Im Vollzug unterscheiden sich die Vorschriften der VREG in mehreren Punkten von denjenigen der EU, namentlich was die Unterscheidung von Altgeräten aus Privathaushalten oder Unternehmen betrifft, sowie die Rolle der Gemeinden bei der Altgerätesammlung und die Finanzierung der Entsorgung.

18/48 054.11-00049/00005/00002/S285-0786