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Vernehmlassung 2020/35: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung · 10 Seiten
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Art. 74 Abs. 2 Bst. e
2 Keine Geheimhaltungspflicht besteht:
e. für die Veröffentlichung von Massnahmen nach Artikel 79a.
Art. 79a Administrative Massnahmen gegen ausländische Unternehmen
1 Die ESTV kann gegen ein steuerpflichtiges ausländisches Unternehmen, das nach Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe b Lieferungen im Inland erbringt, administrative Massnahmen verfügen, wenn dieses Unternehmen:
a. sich nicht ins Register der steuerpflichtigen Personen hat eintragen lassen; oder
b. seine Deklarations- und Zahlungspflichten nicht oder nur teilweise erfüllt hat.
2 Die ESTV hört das Unternehmen vor der Verfügung der administrativen Massnahmen an.
3 Die ESTV kann die folgenden administrativen Massnahmen verfügen:
a. ein Einfuhrverbot für die vom Unternehmen gelieferten Gegenstände;
b. die entschädigungslose Vernichtung von eingeführten Gegenständen.
4 Die EZV ergreift auf Anweisung der ESTV die Massnahmen nach Absatz 3.
5 Die ESTV veröffentlicht die Namen der Unternehmen, gegen die Massnahmen nach Absatz 3 verfügt sind.
6 Die Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen werden vor dem Verfügen der administrativen Massnahme nicht angehört.
7 Der Bundesrat legt fest, unter welchen Voraussetzungen welche Massnahme verfügt werden darf.
Art. 86 Abs. 2 dritter Satz
2 … Diese Bestimmung wird auch auf die jährliche Abrechnung angewendet.
Art. 87 Abs. 1 zweiter Satz
1 … Dies gilt auch für Akontozahlungen bei Anwendung der jährlichen Abrechnung nach den Artikeln 35 Absatz 1bis Buchstabe b und 35a.
Art. 93 Abs. 1bis
1bis Die ESTV kann von einem Mitglied des geschäftsführenden Organs einer juristischen Person eine Sicherheit für Steuern, Zinsen und Kosten dieser juristischen Person verlangen, wenn das betreffende Mitglied dem geschäftsführenden Organ von mindestens zwei weiteren juristischen Personen angehörte, über die innerhalb einer kurzen Zeitspanne der Konkurs eröffnet worden ist und Anhaltspunkte dafür vorlie-