Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/35: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung · 59 Seiten
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BBl
bevor sie in der periodischen Abrechnung mit der ESTV wieder als Vorsteuer abgezogen werden kann.
Für nicht eingetragene Bezüger und Bezügerinnen ergeben sich keine Änderungen. Sie werden unverändert bezugsteuerpflichtig, wenn sie im Kalenderjahr für mehr als 10 000 Franken Leistungen nach Artikel 45a Absatz 1 oder Artikel 45b Absatz 1 VE-MWSTG bei ausländischen Unternehmen bezogen haben.
5.1.3 Auswirkungen der jährlichen Abrechnung
Die Anwendung der jährlichen Abrechnung mit Akontozahlungen führt zu einer Reduktion der administrativen Kosten für die steuerpflichtigen Personen, da nicht mehr unter dem Jahr ermittelt werden muss, wie hoch der Quartals- oder Semesterumsatz ist. Unter der Annahme, dass die Kosten für das Ausfüllen und Einreichen einer Abrechnung immer gleich hoch sind, verringern sich die Abrechnungskosten gemäss der Studie von PWC20 aus dem Jahr 2013 pro steuerpflichtige Person geschätzt um jährlich durchschnittlich rund 129 Franken. Bei effektiver Abrechnungsmethode beträgt die Entlastung 163 Franken und bei Abrechnung mit Saldosteuersätzen 56 Franken. Die Tabelle 1 zeigt auf, wie hoch diese administrativen Entlastungen insgesamt sind, je nachdem, wie viele steuerpflichtige Personen sich für die jährliche Abrechnung entscheiden.
20 Schlussbericht zur PWC-Studie, Tabelle 19 und Ziffer 8.2.