Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/35: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung · 59 Seiten
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Gelder, die sie vom Gemeinwesen erhält, zwar nicht mehr versteuern, muss dafür aber ihren Vorsteuerabzug kürzen, womit sich ihr administrativer Aufwand erhöht. Dieser Mehraufwand lässt sich nicht quantifizieren, weil nicht abschätzbar ist, wie viele Zahlungen, die bisher als Entgelt für eine Leistung behandelt wurden, neu als Subvention behandelt werden. Diese nicht abzugsfähige Vorsteuer bleibt als Taxe occulte in der Bundeskasse. Kein Mehraufwand ergibt sich zudem, wenn der Empfänger oder die Empfängerin des Beitrags mit Saldo- oder Pauschalsteuersätzen abrechnet. Die Auswirkungen auf den Bund sind in Ziffer 5.2.1 dargestellt und die Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden in Ziffer 5.3.
5.2 Auswirkungen auf den Bund
5.2.1 Finanzielle Auswirkungen
Einige der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen haben nennenswerte finanzielle Auswirkungen auf den Bund, die sich allerdings nur grob quantifizieren lassen.
– Die Besteuerung der Plattformen (Umsetzung Motion Vonlanthen 18.3540)
führt aus zwei Gründen zu Mehreinnahmen: Unter dem aktuellen Recht gelangen zum einen viele Sendungen ohne Mehrwertsteuer in die Schweiz, weil das Versandhandelsunternehmen zu Recht oder zu Unrecht nicht als steuerpflichtige Person eingetragen ist. Zum anderen wird bei vielen Paketen der Wert der Gegenstände zu niedrig angegeben, insbesondere um die Einfuhrsteuer zu umgehen, die erst ab einem Steuerbetrag von mehr als fünf Franken erhoben wird.21Mit der Besteuerung der elektronischen Plattformen sollten diese Falschdeklarationen massiv abnehmen, da die Plattformen in aller Regel den Wert kennen, zu dem die Waren verkauft werden. Zudem ist davon auszugehen, dass viele Lieferungen, die die Lieferanten und Lieferantinnen bisher nicht deklariert haben, nun von den Plattformen deklariert werden. Wie gross die finanziellen Auswirkungen sind, lässt sich angesichts der spärlichen verfügbaren Daten nur sehr grob abschätzen. Die ESTV geht auf der Basis von Daten für das Jahr 2018 von Mehreinnahmen von rund 60 Millionen Franken pro Jahr aus. Da die Entwicklung im Online-Handel sehr dynamisch ist und das revidierte Mehrwertsteuergesetz nicht vor 2023 in Kraft treten wird, ist eine statische Betrachtungsweise nicht zielführend. Geht man von einem jährlichen Umsatzwachstum von 5 Prozent aus, ergäben sich im Jahr 2023 Mehreinnahmen für den Bund von rund 75 Millionen Franken. Bei einer jährlichen Wachstumsrate von 10 Prozent wären es sogar rund 100 Millionen Franken. Zu erwähnen ist, dass im Einführungsjahr der Plattformbesteuerung die Mehreinnahmen nur rund 80 Prozent des Jahreswertes betragen würden.
– Die Bezugsteuer auf allen Lieferungen und Dienstleistungen aus dem Ausland
an steuerpflichtige Personen im Inland hat kaum finanzielle Auswirkungen. Die
21 Bericht Gleich lange Spiesse für alle Online-Versandhändler des Bundesrates vom 4. September 2019 in Erfüllung des Postulates 17.4228, Moser, Ziff. 3.3, 4.2 und 5.4; https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/58290.pdf