Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/35: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung · 59 Seiten

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5.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Kantone und Gemeinden könnten von den administrativen Erleichterungen durch die jährliche Abrechnung profitieren, sofern ihre steuerpflichtigen Dienststellen davon Gebrauch machen.

Die Kantone und Gemeinden wären betroffen von der Umsetzung der Motion WAK-S 16.3431 betreffend Subventionen: Mit der vorgeschlagenen Lösung werden Mittelflüsse von Gemeinwesen vermehrt als Subventionen statt als Entgelt für eine empfangene Leistung behandelt. Dies führt dazu, dass Kantone und Gemeinden ihre Subventionen um den nicht mehr geschuldeten Steuerbetrag kürzen können, ohne die Subventionsempfangenden gegenüber dem Status quo schlechter zu stellen. Inwiefern dies in der Praxis umgesetzt würde, ist offen.

5.4 Auswirkungen auf die Sozialversicherungen

Von den jährlichen Mehreinnahmen im mittleren zweistelligen Millionenbereich würden nebst der allgemeinen Bundeskasse und dem Bahninfrastrukturfonds auch die AHV profitieren. Für den AHV-Fonds werden die jährlichen Mehreinnahmen grob auf 5–10 Millionen Franken geschätzt.

5.5 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft sind nur in geringem Masse zu erwarten. Zum einen werden durch die Plattformbesteuerung mehrwertsteuerbedingte Wettbewerbsnachteile der inländischen Versand- und Detailhandelsunternehmen eliminiert und der Konsum im Inland umfassender besteuert. Der Wegfall dieser Wettbewerbsnachteile dürfte sich positiv auf die inländischen Anbieter und Anbieterinnen auswirken. Es sind aber auch Einschränkungen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs ins Inland zu erwarten. So ist nicht auszuschliessen, dass einige Versandhandelsunternehmen und Plattformen nicht mehr in die Schweiz liefern oder aber das Produkteangebot einschränken werden, um der Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz zu entgehen. Bei funktionierenden Märkten werden jedoch früher oder später andere Anbieter oder Anbieterinnen in die Lücke springen. Zum anderen führt die Neuregelung der mehrwertsteuerlichen Behandlung der Subventionen dazu, dass gewisse Leistungsverhältnisse neu als Subventionsverhältnisse behandelt werden. Der Kollektivkonsum wird somit gegenüber dem Privatkonsum stärker privilegiert. Diese Auswirkungen sind jedoch nur gering. Zum einen sind die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz niedrig und zum anderen können die Gemeinwesen nicht willkürlich Mittelflüsse als steuerfreie Subventionen bezeichnen. Die übrigen Massnahmen der Vorlage haben keine nennenswerten volkswirtschaftlichen Auswirkungen.