Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 92 Seiten

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Teilrevision SVG, OBG und acht Verordnungen Ergebnisbericht Vernehmlassung Verordnungen

zu anderen Regelungen), Mehrgewicht soll mit heutigem Mehrgewicht für H2Energy, Hyundai, M, Nutzfahrzeuge des kombinierten Verkehrs kumulierbar sein. M-Basel, Micarna, M-Luzern, M-NE-FR, M-Neuendorf, M-Ostschweiz, M-Suhr, M-Zürich, Pfister, railCare

210.14 Fahrzeuge zum Gefahrguttransport sollen auch mit alternativen Antrieben Economiesuisse, SGV,

ausgerüstet werden und vom Mehrgewicht profitieren können (wenn fehlend AutoSchweiz, FMS, in Verordnung ergänzen). VFAS, ASTAG, CargoForum, CDS, swisscombi

210.15 Regelung soll nicht zu einer Verlagerung der Transporte von Schiene auf VöV

Strasse führen (maximale Last für Gütertransport nicht erhöhen, Kompatibili-

tät mit kombiniertem Verkehr gewährleisten), Wasserstoffproduktion ist sehr

energieaufwändig.

210.16 Verkehrssicherheit soll sich nicht verschlechtern (Sicherheit steht vor CO2- SVP, BFU

Reduktion).

210.17 Gewichtserhöhung soll befristet und mit Absenkungspfad kombiniert sein Vitelli

(Batterien werden immer kleiner und leichter).

Ablehnung

BS, FussverkehrSchweiz, NewRide, AlpenInitiative, RoadCross, EcoSwiss, AefU, Klimastreik, SBV, Futuricum, SBB, P.Peterhans, S.Attia

210.20 Verkehrssicherheit soll sich nicht verschlechtern (Schutz Fussgänger/-innen, FussverkehrSchweiz,

Menschen mit Behinderung und Velofahrende, braucht entsprechende Fahr- NewRide, RoadCross, ausbildung, nur EU-konforme Erleichterungen). SBV, S.Attia,

210.21 Mehrgewicht verursacht gesundheitsschädlichen Mehrlärm und Feinstaub. AefU

210.22 Regelung soll nur bis maximal geltendem Gesamtgewicht von 40 resp. 44 t BS

gelten und Achsenlast nicht erhöhen (Hinweis: Motorfahrzeuge mit vier oder

fünf Achsen sind nicht EU-rechtskonform).

210.23 Mehrgewicht soll ausschliesslich für Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb AlpenInitiative

gelten.

210.24 Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene soll Priorität Klimastreik

haben und weiter vorangetrieben werden (Kompensation Mehrgewicht be-

wirkt das Gegenteil und verursacht Mehrlärm, Alpenschutzartikel einhalten).

210.25 Auflastung von 2 t soll für alle Fahrzeuge gelten (erweiterter Einsatzbereich). Futuricum

Anmerkungen und Anträge

210.30 Erhöhung bezieht sich ausschliesslich auf Gesamtgewicht (erfordert Mass- SSR

nahmen von Kantonen und Gemeinden).

210.31 Aufgrund des notwendigen Spielraums bei der Ladungsverteilung soll das LRS

garantierte Achsengewicht 10 % höher sein als das garantierte Gesamtge-

wicht.

210.40 Antrag Art. 95 Abs. 1bisund 1terE-VTS und Art. 67 Abs. 1terund 1quaterE- SBB

VRV (anpassen): auf "emissionsfreie Antriebe" beschränken.

210.41 Antrag Art. 9a VTS (anpassen): "1 «Fahrzeuge mit alternativem Antrieb» ÖkostromSchweiz

sind Fahrzeuge, die teilweise oder ausschliesslich mit einer der folgenden